Hans John Versicherungsmakler GmbH kauft sich von Infinus frei
Raus aus der Insolvenzmasse: Die Hans John Versicherungsmakler GmbH hat sich von der bankrotten Infinus-Gruppe losgesagt und freikaufen lassen. Der Spezialist für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen hatte stets betont, von den Vorwürfen gegen Infinus selbst nicht betroffen zu sein.
Erst kam die Razzia, dann der Vertrauensverlust. Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden im November 2013 die Geschäftsräume der Infinus AG bei einer Großrazzia auseinander nehmen ließ, musste sich auch das Tochterunternehmen Hans John Versicherungsmakler GmbH fragen lassen, wie es zukünftig weiter gehen soll. Wie das Unternehmen selbst mitteilte, waren zahlreiche Kunden und Versicherungsnehmer wegen möglicher negativer Auswirkungen verunsichert.
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Stets aber betonte der Spezialist für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, dass die Verträge rechtlich selbstständig abgeschlossen wurden und nicht von den Ermittlungen gegen Infinus bedroht seien. Weder Deckungslücken noch Vertragskündigungen müssten die Kunden fürchten. Nun ließ der Vermittler auch Taten sprechen: das Unternehmen hat sich von der eigens dafür gegründeten JRH Beteiligungsgesellschaft mbH aus der Insolvenzmasse der Muttergesellschaft Infinus AG – Ihr Kompetenz Partner freikaufen lassen. Gegründet wurde die Beteiligungsgesellschaft erst am 18.02.2014 von den aktuellen Geschäftsführern Torsten Rehfeldt und Marc Hinrichsen sowie dem früheren Geschäftsführer Hans John.
Auf der Webseite des Unternehmens ist die Erleichterung deutlich spürbar. „Unser Dank gilt allen voran unseren Kunden und auch den langjährigen Geschäftspartnern, die uns in einer für uns sehr schwierigen Phase weiterhin ihr Vertrauen ausgesprochen haben“, heißt es in einem Statement des Vermittlers. Einer der wichtigsten Unternehmenswerte soll zukünftig die Unabhängigkeit sein. Zugleich geht der Makler in die Offensive und kündigt Bedingungsverbesserungen an. „Freuen sie sich aber bereits jetzt zum Beispiel über die prämienneutrale Erweiterung Ihrer Deckung um die oftmals vernachlässigte Absicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht Ihrer Erben aus §673 BGB, von welcher Bestandskunden mit unsere Innovationsklausel profitieren werden“.
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Wenn auch geschäftlich weitestgehend eigenständig, so bestanden früher doch personelle Verflechtungen zwischen dem Makler und Infinus. Unter anderem saß Hans John seit dem Februar 2013 im Aufsichtsrat der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut – der Gesellschaft, das die Fubus-Orderschuldverschreibungen vertrieben hat, in deren Verkaufsprospekten die Staatsanwaltschaft nun Fehler vermutet. Jetzt geht das Maklerunternehmen wieder eigene Wege.