Wie der Entwurf letztendlich ausgestaltet wird, bleibt offen. Denn dafür sollen die EU-Staaten Sorge tragen. So heißt es im Entwurf: „Die Mitgliedstaaten können zusätzlich das Angebot oder die Annahme von Gebühren, Provisionen oder nichtmonetären Vorteilen von Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung einer Versicherungsberatungs-Leistung verbieten oder weiter einschränken."

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Was bleibt, ist Unsicherheit. Immerhin ist der Weg von einem EU-Entwurf bis hin zu einem geltenden nationalen Gesetz ein langer und steiniger. Ob ein Provisionsverbot oder weitere Deckelung kommen, ist damit ebenso vage, wie die Frage nach Stornohaftungszeiten und bindenden Weiterbildungen. Eine weitere denkbare Lösung: Es ändert sich nichts an den aufgezählten Baustellen.

IMD2: Einigkeit bei Offenlegung der Provisionszahlungen

Bei einem Punkt waren sich die Parlamentarier einig: „Die Abgeordneten wollen konkrete Zahlen sehen, die verdeutlichen wie viel ein Vermittler beim Verkauf eines Produkts verdient“, kommentierte Sven Giegold, Wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen. Die Forderung ist eindeutig: „Alle mit dem Produkt verbundenen Kosten und Gebühren sollen offengelegt werden, eine jährliche Übersicht soll bei Verbrauchern regelmäßig für Durchblick bei Kosten und Ertrag ihrer Geldanlage sorgen“, stellt Gigold klar.

Laut Entwurf soll die Offenlegung der Gesamtkosten für versicherungsbasierte Anlageprodukte betreffen. Ausgeschlossen davon sollen Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen sein, die reine Risikotarife sind. Folglich müssen Vermittler, so die IMD2-Richtlinien gesetzlich fixiert sind, künftig für alle fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungsprodukte die Provisionen offen legen. Bezüglich kapitalbildender LV-Produkte steht, ob der Anlage in ebenfalls schwankungsbedrohte Staatsanleihen, noch ein Fragezeichen.

Es ist noch nichts gesetzlich fixiert

Ein weiterer Punkt, der momentan viel diskutiert wird, ist die verpflichtende Weiterbildung. Ziel ist es, ein hohes Maß an Professionalität und Kompetenz sicherzustellen. Eine entsprechende kontinuierliche Weiterbildung sollte dementsprechend gewährleistet sein. So heißt es im IMD2-Entwurf: „Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Mitarbeiter von Versicherungs- und Rückersicherungsvermittlern und von Versicherungsunternehmen, die Versicherungsvermittlung als Hauptberufstätigkeit ausüben, ihre der von ihnen ausgeübten Funktion und dem jeweiligen Markt entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig auf den neuesten Stand bringen.“ Insgesamt 200 Stunden sollen hauptberufliche Vermittler innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren als Weiterbildung leisten.

Zwar ist auch an dieser Stelle noch nichts gesetzlich fixiert. Jedoch liegt die Vermutung nahe, dass über kurz oder lang eine Pflicht zur Weiterbildung, analog zu anderen Berufsfeldern, wie Ärzten oder Anwälten, kommt. „Form, Inhalt und Nachweispflichten sollen die Mitgliedstaaten regeln. Dabei sind branchenbezogene oder verbandseigene Berufsbildungswerke zu zertifizieren“, heißt es im Entwurf.

Weiterbildung ist großes Thema für unabhängige Vermittler

Eine entsprechende Zertifizierung und die Vorgabe eines Rahmenlehrplans, der regelmäßig ergänzt, bzw. überarbeitet wird, ist für die Branche dringend notwendig. Denn inzwischen ist das Thema Weiterbildung im Kreis der Vermittler angekommen. Das zeigt eine aktuelle AssCompact-Umfrage. So zeigen speziell unabhängige Vermittler tendenziell eine erhöhte Bereitschaft für alle Weiterbildungsformen. Allein im Jahr 2013 haben sie durchschnittlich 10 Webinare in Anspruch genommen und werden in 2014 im Schnitt 12 Webinare nutzen. Dieser Trend wird unter anderem auch dadurch bestätigt, dass die eingeplanten Ausgaben im Bereich der Weiterbildung steigen. Bei der bevorzugten Form der Weiterbildung belegen die Webinare den ersten Platz, gefolgt von Seminaren und Branchenmagazinen auf den Plätzen zwei und drei.

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Derweil scheint die Initiative „gut beraten“, die von der Versicherungswirtschaft 2013 ins Leben gerufen wurde, trotz zahlreicher Berichterstattungen in den Medien noch nicht bei den unabhängigen Vermittlern angekommen zu sein. So geben knapp die Hälfte (48,6 Prozent) der Makler an, noch nie etwas von der Weiterbildungsinitiative gehört zu haben oder nicht zu wissen, was sich genau dahinter verbirgt.