Die nicht abgeführte Versicherungssteuer fanden Steuerprüfer, als sie die Jahre 2007 und 2009 überprüften. Die Unfall- und Pannenhilfe stellt nach Meinung der Steuerprüfer eine Versicherungsleistung dar, für die entsprechend Versicherungssteuer abzuführen ist. Vorraussetzung ist dafür eine entsprechende Zulassung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine öffentliche Einschätzung der BaFin liegt zu dem Fall jedoch noch nicht vor.

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Der aktuelle Fall erinnert sehr an die jüngsten Vorkommnisse beim Internet-Unternehmen Unister aus Leipzig. Hier marschierte im Dezember 2012 die Staatsanwaltschaft auf Grundlage von Anschuldigen der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) mit über 100 Beamte in die Büros von Unister, beschlagnahmten Computer und nahmen mehrere Manager in Untersuchungshaft. Grundlage war ein ähnlicher Vorwurf: Unister hätte bei einem Stornoservice für Flugreisen ebenfalls Versicherungssteuer abführen müssen. Der Betrag war hier jedoch weitaus geringer: 1 Million Euro sollte das Unternehmen Unister unterschlagen haben. Im Januar 2014 hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage erhoben.

Noch scheint es für den ADAC und seine Manager glimpflicher zu verlaufen, denn das Finanzamt sieht keinen Handlungsbedarf, Anklage zu erheben. Die Steuerprüfer sollen jedoch laut dem Magazin „Spiegel“ über eine wissentlichen Hinterziehung der Steuer durch den ADAC spekuliert haben. Damit hätten sich die verantwortlichen Manager strafbar gemacht und eine Klage wäre der logische Schluss. Glück könnte für den ADAC der Standort sein, denn Bayern gilt als das unternehmerfreundlichste Bundesland, in dem Steuersünden auch gerne mal verziehen werden.

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In wieweit sich die Steuerschuld auf das Vermögen des ADAC von über einer Milliarde Euro auswirken wird, ist noch unklar. Es ist davon auszugehen, dass der Automobilclub für seine Dienstleistung die Umsatzsteuer von 19 Prozent abgeführt hat. Die nicht abgeführte Versicherungssteuer beträgt ebenfalls 19 Prozent. Der einzige Unterschied: die Umsatzsteuer teilt sich das Land Bayern und der Bund zur Hälfte, die Versicherungssteuer verbleibt vollständig beim Bund. Wenn der Unfall- und Pannenservice als Versicherung eingestuft wird, dann müsste der ADAC die gezahlte Umsatzsteuer zurückerhalten.