“Angesichts der andauernden Niedrigzinsphase werden die Auswirkungen auf die Altersversorgung und gesetzgeberischer Handlungsbedarf geprüft werden müssen“, hatte der stellvertretende Unions-Fraktionschef Michael Meister bereits im November letzten Jahres gefordert. Manfred Zöllmer, stellvertretender finanzpolitischer Sprecher der SPD, betonte seinerzeit die Notwendigkeit eines Entgegenkommens seitens der Versicherer.

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Bundesregierung forciert Gesetzespaket zu den Bewertungsreserven

Anno 2014 könnte es mit einem Kuhhandel zwischen Bundesregierung und Versicherungsbranche recht schnell gehen. Laut Informationen der Süddeutschen Zeitung plant die Bundesregierung innerhalb weniger Wochen ein Hilfspaket für die angeschlagenen Lebensversicherer zu schnüren. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministerium bestätigte die Vorbereitung eines entsprechenden Pakets: "Sowohl beim Thema Bewertungsreserven als auch beim Garantiezins und einigen anderen Dingen gibt es Änderungsbedarf"

Wichtigster Punkt des geplanten Gesetzentwurfes ist eine Änderung der Verteilung der Bewertungsreserven. Bis dato erhalten Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf die Hälfte der entsprechenden Bewertungsreserven. 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass Kunden zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligt werden müssen, wenn der Vertrag endet. Künftig sollen Kunden nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Für Versicherte, deren Verträge in diesem Jahr auslaufen oder die kündigen, könnte das, je nach Höhe der Versicherungssumme, einen Verlust von mehreren hundert bis hin zu mehreren tausend Euro bedeuten. Insgesamt könnten die Kunden über zwei Milliarden Euro verlieren.

Als Bewertungsreserve wird die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert einer Kapitalanlage und deren Kaufpreis bezeichnet. Paradox ist hierbei, dass die Versicherungsnehmer ausgerechnet in Zeiten niedriger Zinsen mit enorm hohen Ausschüttungen rechnen können. Grund dafür sind die niedrigen Zinsen. Durch die langfristige Anlage haben die Unternehmen viele Anleihen mit vergleichsweise hohen Zinsen im Bestand. Diese wurden vor fünf bis zwölf Jahren erworben und sind heute, auf Grund der Niedrigzinsphase, erheblich mehr wert.

2013 hatte die Eurokrise so den Versicherungskunden eine Rekordausschüttung aus Bewertungsreserven von 3 Milliarden Euro beschert. Beteiligungen an Werten, die vielleicht nur auf dem Papier existieren.

Auch BaFin-Chefin ist für die Abschaffung der Beteiligung an den Bewertungsreserven

Für eine Abschaffung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ist auch BaFin-Chefin Elke König. „Dem verbleibenden Kunden gehen diese Reserven schlichtweg verloren“, argumentiert die BaFin-Chefin. Ein Anleger, dessen Vertrag in zehn bis fünfzehn Jahren ausläuft, könne dann nicht mehr damit rechnen, dass noch signifikante Bewertungsreserven vorhanden seien. „Diese entstehen nur bei sinkenden Zinsen und irgendwann ist damit Schluss.“ Je mehr die jetzigen Kunden von den Bewertungsreserven profitieren, desto weniger haben die zukünftigen Versicherungsnehmer im Topf.

Dieser Meinung, die sich auch mit der der Versicherer deckt, schließt sich die Regierung an. Noch im März könnte der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden und gleichzeitig zum Stichtag für Kunden werden. Einen Anteil an den Bewertungsreserven bekämen nur die Kunden, die vorher gekündigt hatten oder deren Vertrag vor dem Stichtag ausgelaufen ist.

Verkauft die Branche ihre Seele?

Im Gegenzug für das lebenserhaltende Hilfspaket soll die Branche stärker in Ketten gelegt werden. Ziel ist es, die Kunden langfristig besser zu stellen. So soll die Gewinnverteilung zugunsten der Kunden verschoben werden.

Dazu beitragen könnten eine Verlängerung der Haftungszeiten für Vermittler. Diese wären dann, so die Idee der Bundesregierung, gezwungen verstärkt im Kundeninteresse zu beraten und weg vom reinen Provisionsdenken zu kommen.

Zudem wird über eine Deckelung der Provisionen nachgedacht. Die Höchstgrenze für Provisionen sollen demnach 3,5 Prozent oder drei Prozent der Beiträge sein. Auch die Senkung des Garantiezinses von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent steht auf der Agenda. Eine Senkung des Garantiezinses kann jedoch frühestens ab dem 1. Januar 2015 erfolgen.

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Insgesamt sind die Forderungen der Bundesregierung durchaus nachvollziehbar. Für die Versicherer, die bereits die Pistole auf der Brust haben, könnte das Hilfspaket gerade zur rechten Zeit kommen. Für das Produkt Lebensversicherung könnten die neuen Regelungen durchaus Sinn machen. Zwar könnte, durch die Senkung des Garantiezinses, das Interesse am Produkt sinken. Dafür könnte die Branche künftig, durch geringere Vertriebskosten, potentiell höhere Zinsen anbieten und einhergehend mit guter, weil langfristig gedachter, Beratung beim Kunden punkten.