Frist für freiwillige Rentenbeiträge endet am 31. März
Wer freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, um Rentenanwartschaften aufzubauen und Wartezeiten zu erfüllen, hat in diesem Jahr bis zum 31. März 2014 die Möglichkeit, rückwirkend für das Jahr 2013 Beiträge zu entrichten.
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres kann sich freiwillig rentenversichern, wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, hier nicht versicherungspflichtig ist und keine volle Altersrente bezieht. Das gilt auch für Deutsche, die im Ausland leben.
Wer freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, kann so beispielsweise Wartezeiten erfüllen. Beitrags- und Ersatzzeiten, Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung werden für die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren und die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren berücksichtigt.
Zusätzlich werden Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Zurechnungszeiten für die Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt.
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Besonders wichtig ist die Einhaltung des Termins für Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern.
Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2013 kann die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 85,05 Euro monatlich und dem Höchstbeitrag von 1.096,20 Euro monatlich frei gewählt werden.