Wie sich die Höhe der Rentenanpassung 2014 zusammensetzt
Die Rentenanpassung zum 01. Juli 2014 steht nun fest. Im Osten werden die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung um 2,53 Prozent, im Westen um 1,67 Prozent steigen.
Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt, steht nun die Rentenanpassung zum 01. Juli 2014 fest. Im Osten ist ein höherer Anstieg zu verzeichnen. Zum einen fiel die Lohnentwicklung, auf der die Rentenanpassung basiert, im Osten höher aus. Zum anderen werden im Westen nicht vorgenommene Rentenkürzungen – letztmalig – durch einen Abschlag vom Rentenplus ausgeglichen, während dieser Prozess in den neuen Ländern bereits vor zwei Jahren abgeschlossen wurde.
Damit steigt der aktuelle Rentenwert im Osten von 91,5 Prozent auf 92,2 Prozent des Westwerts. Die Angleichung der Renten komme damit einen weiteren Schritt voran, teilte das Ministerium mit.
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Höhe der Rentenanpassung 2014
Zum 01. Juli steigen die Renten in den westlichen Bundesländern um 1,67 Prozent und in den östlichen Bundesländern um 2,53 Prozent. Der Rentenwert West steigt von 28,14 Euro auf 28,61 Euro; im Osten von 25,74 Euro auf 26,39 Euro.
Basis für die Berechnung ist die Rentenanpassungsformel, die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist und sich an der Entwicklung der Bruttolöhne orientiert. Ost und West wird getrennt berechnet - zusätzlich werden Veränderungen des Beitragssatzes und des Nachhaltigkeitsfaktors berücksichtigt.
Die Renten folgen der Entwicklung von Löhnen und Gehältern nach. Steigen sie, steigt auch die Rente. Kommt es zu negativen Lohnentwicklungen, sind Rentenkürzungen allerdings ausgeschlossen. Die Kürzungen werden stattdessen in Jahren mit positiven Rentenanpassungen nachgeholt:
Rentenerhöhungen werden so lange reduziert, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist. Die Reduzierung darf maximal bis um die Hälfte vorgenommen werden. 2013 verblieb in den westlichen Bundesländern nach der Rentenanpassung noch ein Ausgleichsbedarf aus früher unterbliebenen Rentenkürzungen von 0,46 Prozentpunkten. Für den Abbau wird die Rentenanpassung 2014 letztmalig reduziert. In den östlichen Bundesländern ist der Nachholbedarf bereits 2012 vollständig abgebaut worden.
Wie sich Beitragssatz und Nachhaltigkeitsfaktor auswirken
Weil der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01. Januar 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent gesunken ist, wirkt sich der Faktor „Beitragssatz“ 2014 mit 0,92 Prozentpunkten anpassungssteigernd aus.
In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor anpassungsdämpfend aus. Dieser Faktor berücksichtigt Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern. Dämpfend wirkt sich dies aus, wenn die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner abnimmt.
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Die Rentenanpassung wirkt sich auf eine monatliche Rente von 1.000 Euro folgendermaßen aus: In den westlichen Bundesländern erhöht sich die monatliche Rente um 16,70 Euro, in den östlichen Bundesländern um 25,25 Euro.