LKW rast in Haus - Haftpflichtversicherung erstattet nur Hälfte der Kosten
Die Tücken der Haftpflichtversicherung musste eine Thüringer Hausbesitzerin erfahren, deren Garage von einem verunglückten LKW-Fahrer völlig zerstört wurde. Obwohl es 40.000 Euro kosten würde den Schaden zu beheben, bekommt die Frau durch den Haftpflichtversicherer des Brummi-Fahrers nur die Hälfte der Kosten ersetzt. Der Grund: Die Versicherung muss nur den Zeitwert des Gebäudes erstatten.
Der 24. Juli 2013 wird einer Arzthelferin aus dem Thüringischen Greiz wohl noch lange in Erinnerung bleiben. Aus bisher ungeklärten Gründen kam der Sattelschlepper eines Allgäuer Speditionsunternehmens von der Landstraße ab und richtete innerhalb von Sekunden eine heillose Zerstörung in ihrem Garten an. Erst riss das tonnenschwere Gefährt den Zaun des Grundstückes nieder, dann mussten mehrere Betonsäulen und ein Telefonmast dran glauben, schließlich wurde auch die Garage ein Opfer des Brummi-Fahrers. Der Rasenmäher und alles, was in der Garage stand, waren nur noch Schrott.
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Der Chef der Allgäuer Spedition beruhigte nach dem Unfall die Hausbesitzerin. „Machen Sie sich keine Sorgen, Sie bekommen alles ersetzt“, wird der Unternehmer von der Ostthüringer Zeitung zitiert. Also holte die Frau einen Kostenvoranschlag ein, was es kosten würde, den Garten wieder in den gewünschten Zustand zu bringen. Ein Gutachter bezifferte die notwendigen Aufwendungen auf 40.000 Euro. Doch sehr zum Leidwesen der Geschädigten wollte der Haftpflichtversicherer, bei dem die Spedition ihre Fahrzeuge versichert hat, nicht den gesamten Schaden übernehmen. Ganze 11.800 Euro überwies die Kravag Logistic Versicherungs AG, ein Unternehmen der R+V Versicherung, an die Geschädigte.
Haftpflichtversicherung ersetzte nur den Zeitwert der Garage
Die niedrigere Summe hat auch einen Grund. Während die Hausbesitzerin auf eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall pocht, betont Kravag-Sprecherin Stefanie Simon auf Anfrage der OTZ, dass der Versicherer nur den Zeitwert des Objektes ersetzen müsse. Weil aber die Garage schon Ende der 80er Jahre gebaut wurde, hat die Versicherung den Wertverlust eingerechnet und den Schaden entsprechend niedriger bewertet. Ein Vorgang, für den die Geschädigte kein Verständnis hat. Das Gebäude sei in einem sehr guten Zustand gewesen und hätte ihr wohl „noch bis zum letzten Atemzug gedient“, betonte die enttäusche Besitzerin gegenüber der Thüringer Tageszeitung. „Die Kravag stellt das alles so hin, als wäre es ein verfallener Schuppen gewesen“.
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Bitter für die Hausbesitzerin: will sie Garten und Garage wieder in den Zustand versetzen, wie er vor dem Unfall gewesen ist, muss sie 28.000 Euro aus der eigenen Tasche zahlen. Und das, obwohl ihr eine fremde Person den Schaden zugefügt hat. Da nützt es der Frau wenig, dass der Versicherer Verständnis für ihre Verärgerung zeigt. „Wir wissen, dass das Thema Zeitwert schwer zu verstehen und bitter ist für die Betroffenen“, erklärte Kravag-Sprecherin Simon der OTZ. „Wenn wir aber für etwas mehr bezahlen würden, als es wert war, wäre das auch nicht in Ordnung.“ Immerhin hat sich der Versicherer bereit erklärt, die Kosten des Rechtsanwaltes zu übernehmen, den die Geschädigte zwischenzeitlich eingeschaltet hatte.