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Die Weiterbildungseinrichtung soll durch einen speziell auf Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler abgestimmten Ehrenkodex ergänzt werden. Der von Versicherungsbote entwickelte Entwurf zum Kodex „Ehrbarer Makler“ ist die Antwort auf den Kodex, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorlegte und den kaum davon abweichenden, sogenannten „Basiskodex“, der Makler und Vertreter vermischt.

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Aktuell versuchen einige Gesellschaften, den Versicherungsmaklern diesen Kodex des GDV bzw. den Basiskodex verpflichtend zusammen mit den Courtagezusagen "unterzuschieben". Ein solches Vorgehen widerspricht dem Berufsbild des unabhängigen Versicherungsmaklers. Unabhängige Versicherungsmakler sollten sich nur einem Kodex verpflichten, der - abgegrenzt zu Vertretern und Mehrfachagenten - auch die Pflichten von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagevermittlern berücksichtigt. Versicherungsbote veröffentlicht deswegen seinen Entwurf zum Kodex "Ehrbarer Makler".

PDF: Entwurf Kodex Ehrbarer Makler

Wir fordern hiermit alle Versicherungsmakler und unabhängigen Finanzanlagevermittler auf, diesen Kodex zu lesen und uns ihre Meinung mitzuteilen. Schreiben Sie eine Mail an redaktion@versicherungsbote.de. Dieser Kodex soll fester Bestandteil der Weiterbildungsinitiative vom Versicherungsbote Verlag sein. Denn der Kodex "Ehrbarer Makler" erklärt in Punkt 3: "Der „Ehrbare Makler“ schärft das Bild des Versicherungsmaklers/ Finanzanlagevermittlers und bildet sich weiter! "; ganz so, wie es gesetzlich wohl zur Pflicht werden wird.

Der Versicherungsbote Verlag wird jedem Versicherungsmakler und unabhängigen Finanzanlageberater, der sich der Bildungsinitiative anschließt, mit einer Urkunde den Titel „Ehrbarer Makler“ bestätigen. Nur derjenige, der an den kommenden, gesetzlich vorgesehenen Weiterbildungen teilnimmt und die Bestimmungen des Kodex einhält, darf diesen Titel fortlaufend führen.

Gleichzeitig ist die Initiative eine Antwort auf die anstehenden Herausforderungen in der Branche. So sieht der derzeitige Entwurf zur Vermittlerrichtlinie (IMD II) u.a. vor, dass auch Versicherungsmakler sich weiterzubilden haben. Es ist davon auszugehen, dass gerade dieser Entwurfspunkt tatsächlich in geltendes Gesetz umgesetzt werden wird. Der Entwurfstext lautet derzeit wie folgt (gekürzter Auszug):

„Um sicherzustellen, dass diese Bestimmungen eingehalten werden, müssen … innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren eine ständige berufliche Fortbildung und geeignete Schulungen im Umfang von mindestens 200 Stunden … durchlaufen (werden).“

Die Kontrolle der Weiterbildung hat durch eine UNABHÄNGIGE (also nicht Versicherer gesteuerte!) Stelle zu erfolgen. Zitat aus dem IMD II-Entwurf dazu:

Zu diesem Zweck sehen die Mitgliedstaaten Mechanismen zur Kontrolle, Bewertung und Bescheinigung der Kenntnisse und Fertigkeiten durch unabhängige Stellen vor.“

Die Initiative zur Weiterbildung für Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler ist bereits auf breites Interesse gestoßen und es gibt eine Reihe von Maklern, die sich schon jetzt bereit erklärt haben, die unabhängige Weiterbildungsinitiative zu unterstützen. Ziel ist es, bis zum 31. Mai 2014 genügend Makler zu finden, die bereit sind, einen monatlichen Beitrag von 100 bis 150 Euro für ihre eigene, unabhängige Weiterbildung zu investieren.

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Wenn auch Sie als Versicherungsmakler oder unabhängiger Finanzanlagevermittler die Initiative von Versicherungsbote derart unterstützen wollen, dass Sie selbst in Ihre eigene, Produktgeber unabhängige Weiterbildung investieren wollen, dann tragen Sie sich bitte hier ein:

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