Produktinformationsblatt - Künftig auch für kapitalbildende Lebensversicherungen
Produktinformationsblatt - Wie der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) mitteilte, haben sich Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission in den sogenannten Trilog-Verhandlungen abschließend auf eine Verordnung zu PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) geeinigt.
Den Ergebnissen zufolge, sollen Verbraucher in der EU für alle verpackten Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Produktinformationsblatt nach dem Vorbild des Key Investor Document (KID) erhalten.
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Ein solches KID ist für Publikumsfonds bereits seit 2011 durch die OGAW-Richtlinie vorgeschrieben. Die Informationen für die Anleger umfassen die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Produkte, insbesondere deren Risiken und Kosten. Mit der Anwendung von PRIIPs auf alle verpackten Finanzprodukte werde eine Lücke im Verbraucherschutz geschlossen, so der BVI.
Durch die Einigung in den Verhandlungen kann das Gesetzgebungsverfahren zu PRIIPs noch vor der Wahl zum neuen EU-Parlament im Mai abgeschlossen werden. Damit wird der EU- Gesetzgeber eine bereits seit längerem andauernde Diskussion um den Anwendungsbereich der PRIIPs-Verordnung beenden. Die EU-Kommission und das Parlament hatten sich bereits vor den Verhandlungen dafür ausgesprochen, PRIIPs auch auf kapitalbildende Lebensversicherungen anzuwenden. Die Vertreter des Rates waren bislang mehrheitlich dagegen gewesen.
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Der deutsche Fondsverband BVI bewertet das Ergebnis positiv - es sei eine gute Nachricht für Verbraucher, sagte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Einheitliche Informationen würden fundierte Entscheidungen erst möglich machen. Denn nur so könnten die unterschiedlichen Finanzprodukte vergleichbar gemacht werde, so Richter.