Investmentfirma Solvium Capital bietet Kunden unter anderem ein Investment im Containermarkt an. Bei diesen Produkten der Protect-Serie werden Container erworben, vermietet und nach einer fixen Laufzeit wieder verkauft. Basismiete und Rückkaufpreis sichert die Graumarkt-Firma durch Versicherungs- und Factoringlösungen ab, um das Risiko der Investoren reduzieren.

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Einer der Absicherungspartner sollte die Allianz sein. 2011 hatte ein Generalvertreter, der inzwischen nicht mehr für die Allianz tätig ist, einen entsprechenden Versicherungsvertrag abgeschlossen. Das berichtet das Manager Magazin. 2013 stellte der Versicherungskonzern jene Police in Frage und klagte vor dem Landgericht Dortmund. Dieses erließ eine einstweilige Verfügung, die es Solvium untersagte, mit der fraglichen Versicherungspolice zu werben. Im Oktober 2013 hob das Oberlandesgericht Hamm diese Entscheidung wieder auf.

Nach dem offenbar alle Versuche einer gütlichen Einigung gescheitert sind, müssen nun erneut Richter über den Sachverhalt entscheiden. „Leider sind alle Versuche einer gütlichen Einigung mit der Versicherung gescheitert. Wir und unsere Rechtsanwälte sowie externe Berater sind nach wie vor der Meinung, einen rechtlich bindenden Vertrag abgeschlossen zu haben. Nun wird der Weg der gerichtlichen Klärung gegangen.“, erklärte Solvium-Geschäftsführer Marc Schumann in einer Pressemitteilung. Vom Streit sind laut Unternehmen jedoch nur die Protect-Produkte betroffen. Diese wurden hauptsächlich 2012 vertrieben.

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Inzwischen hat Solvium die bereits gezahlten Prämien vom Versicherer zurückerhalten und das Absicherungsspektrum der gesamten Protect-Serie mit den Kreditversicherern Atradius und Coface erweitert. Bei der Rückerstattung soll es sich, so das Manager Magazin, um einen mittleren sechsstelligen Betrag handeln. Laut Solvium seien die planmäßigen Auszahlungen des Investments vom Rechtsstreit nicht betroffen.