Naturgewalten und ihre Folgen für Immobilienbesitzer
Die richtige Versicherungsvorsorge wird bei immer häufiger tobenden Naturgewalten immer wichtiger. Hochwasser, schwere Hagelstürme und Springfluten nehmen zu – ob an Elbe und Donau oder an der Nordsee. Die Folgen von Hochwasser beschäftigen die Betroffenen danach meist über einen sehr langen Zeitraum. Versicherungsgesellschaften hingegen müssen Milliardenbeträge für die Ansprüche von Versicherungsnehmern aufwenden - mit steigender Tendenz.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten nicht ab. Hierzu benötigen Immobilienbesitzer eine Elementarschadenversicherung, die mit zunehmendem Risiko nahezu unverzichtbar geworden ist. Die Leistungen der Anbieter gehen jedoch stark auseinander. Schäden durch Ableitungsrohre oder Blitzeinschläge werden beispielsweise nicht von allen Versicherern abgedeckt. Darüber hinaus variiert im Schadensfall die Höhe der Selbstbeteiligung stark. Abhängig sind die Versicherungsbeiträge von der (Risiko-)Lage der Immobilie, des gewünschten Schutzumfangs und natürlich des Versicherungsanbieters.
Anzeige
Die Höhe der Versicherungsprämie bei der Absicherung gegen Hochwasserschäden richtet sich nach der Einordnung in eine der vier Gefahrenklassen (GK):
- GK 1: statistisches Hochwasser seltener als alle zweihundert Jahre
- GK 2: statistisches Hochwasser alle fünfzig bis zweihundert Jahre
- GK 3: statistisches Hochwasser alle zehn bis fünfzig Jahre
- GK 4: statistisches Hochwasser alle 1 bis zehn Jahre
Das „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen" (kurz ZÜRS) definiert diese Gefahrenklassen, diese sind meist in den Gemeinden kartografisch einzusehen. Etwa 280.000 Haushalte fallen in Deutschland in die höchste Gefahrenklasse vier, liegen somit in der Regel in unmittelbarer Wassernähe.
Ist ein Versicherungsschutz sinnvoll, wenn man nicht in unmittelbarer Wassernähe wohnt? Auf jeden Fall, denn unter die Elementarschadenversicherung fallen auch Schäden durch Starkregen. Diese gibt es bundesweit, ganz unabhängig von der ZÜRS-Klasse. Laut der Versicherer entfallen die meisten Schäden statistisch gesehen demnach sogar auf die Gefahrenklassen eins und zwei.
Ein ähnliches Klassifizierungssystem gibt es für Erbebenzonen (0-3) und Schneelastzonen (1, 1a, 2, 2a, 3). Beim Immobilienneubau müssen sich Bauherren an die Umsetzung der jeweiligen Normen in der Landesbauordnung halten.
Anzeige
Elementarschadenprophylaxe wichtig
Unter Elementarschäden (auch Naturschäden genannt) fallen Schäden, die durch Starkregen, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Schneelast und Vulkanausbruch verursacht werden. Eine Absicherung gegen Elementarschäden ist daher immer wichtig.
Normalerweise deckt eine Gebäudeversicherung diese Schäden nicht ab. Ausnahme: es ist in der Versicherungspolice aufgelistet und damit mitversichert.