Die SPD wehre sich entschieden gegen Versuche der Europäischen Kommission und des Rates, „Eingriffe in die sozialen Sicherungssysteme der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen“, wie das DIA in einer Pressemeldung berichtet. Wiederholt habe die Europäische Kommission im Weißbuch zum Thema Rente versucht, „die betriebliche Altersvorsorge als Finanzprodukt zu definieren und über Umwege auf die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland Einfluss zu nehmen“. Dies werde die SPD nicht zulassen.

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EU-Debatte: Ist die bAV ein Finanzprodukt oder Sozialleistung?

Mit ihrer Positionierung hebt die SPD auf eine Debatte ab, die derzeit in der EU geführt wird: handelt es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine Sozialleistung, mit der die Bindung des Arbeitnehmers an ein Unternehmen gestärkt werden soll? Oder ist es ein herkömmliches Finanzprodukt wie etwa auch eine Aktie? In Deutschland wird die betriebliche Altersvorsorge als freiwillige Sozialleistung bewertet. Doch die EU-Kommission hat 2012 eine Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie vorgestellt, nach der die bAV als Finanzprodukt eingestuft werden soll.

Die Konsequenzen einer Neubewertung könnten für deutsche Pensionskassen negativ sein. Eine Einstufung als Finanzprodukt würde nämlich bedeuten, dass die bAV mit denselben strengen Vorschriften für die Risikovorsorge belegt wird wie Versicherungen. Und das bedeutet: die Pensionskassen müssten deutlich höhere Rücklagen für die Risikovorsorge als bisher bilden, der Prozentsatz hierfür um das Acht- bis Zehnfache angehoben werden.

„Wenn das so kommt, wie es derzeit aussieht, dann ist das über Jahrzehnte bewährte deutsche System künftig für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer nicht mehr attraktiv“, warnt etwa Joachim Schwind, Vorstandsvorsitzender der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe. Hier positionieren sich auch die deutschen Sozialdemokraten gegen die Änderungspläne der EU-Kommission. Bei der bevorstehenden Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie will sich die SPD für den Schutz des deutschen Altersvorsorgesystems stark machen.

Mitnahme der Altersvorsorge zu einem neuen Arbeitgeber erwünscht

Als begrüßenswert beurteilt die SPD hingegen EU-Pläne, wonach Beschäftigte ihre betriebliche Altersvorsorge zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen können – auch über Ländergrenzen hinweg. Arbeitsplatzwechsel seien in der heutigen Zeit keine Ausnahme mehr und ein Mitnahmerecht daher wünschenswert, argumentiert die SPD. Bestehende Rentenstrukturen der Mitgliedstaaten würden durch das neue Gesetz nicht berührt. Wörtlich heißt es in der SPD-Stellungnahme: “Wünschenswert wäre die Angleichung der Regeln für innerstaatliche Mobilität an die Regeln transnationaler Mobilität in Europa, um Diskriminierung zu verhindern“.

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Auch der Verbraucherschutz im Finanzbereich muss nach Auffassung der SPD künftig mehr Gewicht erhalten. Die Bereitstellung von klaren, übersichtlichen und auf die Benutzer zugeschnittenen Informationen als Entscheidungshilfe müsste zum Standard für Dienstleister in der Europäischen Union werden. Gleichzeitig will sich die SPD im Europäischen Parlament für ein hohes Ausbildungsniveau, das duale Ausbildungssystem und die Beibehaltung des Meisterbriefes einsetzen. In der jüngsten Revision der Berufsanerkennungsrichtlinie habe die SPD ausdrücklich erreicht, dass das erfolgreiche deutsche System der dualen Ausbildung EU-weit anerkannt werde, heißt es in der Stellungnahme der Partei.

DIA