Prokon - "Bisher ist noch kein Cent geflossen"
Der Windparkbetreiber Prokon GmbH befindet sich in "vorläufiger Insolvenz". Anfang Mai wird - so die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) - das zuständige Insolvenzgericht Itzehoe entscheiden, ob es zu einem Insolvenzverfahren kommt. Betroffene Privatanleger sollten genau beobachten, was bei Prokon passiert, rät Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Der Windparkbetreiber Prokon GmbH hat über Genussscheine rund 1,4 Milliarden Euro bei etwa 75.000 Privatanlegern eingesammelt. Mit Blick auf die anstehende Entscheidung des Insolvenzgerichts Itzehoe, ob ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, warnt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW: „Das ist eine entscheidende Weichenstellung. Anleger, die jetzt nicht aktiv werden, laufen Gefahr, Geld zu verlieren.“
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Noch kein Cent geflossen
Mit dem Übergang in eine „normale“ Insolvenz würde für betroffene Anleger eine völlig neue Situation entstehen. Das Unternehmen müsste erstmals Geld an seine Gläubiger zurückzahlen. „Bisher ist noch kein Cent geflossen. Auch nicht an die Anleger, die ihre Genussscheine gekündigt haben. Wir sind nach intensiver rechtlicher Prüfung der Ansicht, dass die Anleger besser dastehen könnten, als zunächst gedacht“, erläutert der Anlegerschützer. „In den kommenden Wochen sollten betroffene Privatanleger daher sehr genau beobachten, was bei Prokon passiert“, rät Tüngler.
„Die Anleger müssen sich darüber klar sein, dass zurzeit alle Gläubiger versuchen, ihre Stellung zu verbessern. Am Ende wird es auf die Qualität des Anspruchs ankommen, gerade dann wenn es zum Insolvenzverfahren kommt“, so der DSW-Mann.