Verfassungsklage - Bundesregierung soll zu Pflegereform gezwungen werden
Der Sozialverband VdK will mit einer Verfassungsklage das Recht auf ein Altern in Würde erzwingen. Gleich zehn Musterklagen strengt der Verband beim Verfassungsgericht in Karlsruhe an, um mehr Hilfe und eine bessere Betreuung für Senioren zu erreichen. Im deutschen Pflegesystem sieht der Verband „grundrechtswidrige Missstände“.
Vor genau zwanzig Jahren wurde in Deutschland die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Zum Jubiläum gibt es nun ein vergiftetes Geschenk, das die Politik vor neue Herausforderungen stellen könnte. In der Süddeutschen Zeitung hat der Sozialverband VdK angekündigt, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen „grundrechtswidrige Missstände“ im deutschen Pflegesystem zu erheben. Ziel der Klage sei es, dass die Menschen künftig in Deutschland „in Würde altern können“, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher im Interview mit dem Münchener Blatt.
Anzeige
Der Sozialverband, immerhin Vertreter von 1,7 Millionen Mitgliedern, will mittels einer Verfassungsbeschwerde „gesetzgeberisches Unterlassen“ rügen. Und damit die Politik zum Handeln zwingen, denn mit den bisherigen Reformen zeigt sich der gemeinnützige Verein wenig zufrieden. Seit Jahren seien Missstände im Pflegesystem bekannt und von Expertenbeiräten benannt und kritisiert worden, gibt Mascher zu Bedenken. Statt einer Pflegereform gebe es jedoch eine Pflege-Verschleppungspolitik. So setzt der Sozialverband auch wenig Hoffnung in die angekündigte Pflegereform der schwarz-roten Bundesregierung. Hermann Gröhe (CDU) sei schon der vierte Gesundheitsminister, der einen großen Wurf ankündigte.
Missstände in der Pflege
Dass es in der Pflege Reformbedarf gibt, ist dabei unstrittig. Seien es die rund 1,4 Millionen Demenzkranken, die bisher kaum Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Oder der Tatbestand, dass rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause von Familienangehörigen betreut werden – aber die Förderung weit stärker auf stationäre Pflege in Heimen ausgerichtet ist. Sowohl für Demenzkranke als auch die häusliche Pflege will der VdK nun Verbesserungen erreichen, die über bisherige Reformen wie das Familienpflegezeitgesetz hinausgehen.
Auch sorgen Missstände in Alten- und Pflegeheimen immer wieder für Negativschlagzeilen. Die Bürger werden aufgeschreckt von Berichten über wundgelegene Patienten, die mit Medizin ruhig gestellt werden, fehlende Betreuung und Beschäftigung, überlastete Pfleger und Akkordarbeit in den Heimen. Laut einem ZDF-Bericht sei es normal, dass zwei Pflegekräfte rund 25 Heimbewohner versorgen. Für Smalltalk und Zuwendung fehlt da oft die Zeit. "Die Pfleger sind überfordert. Sie haben teilweise so viele Bewohner auf einmal zu versorgen, dass automatisch jemand auf der Strecke bleibt", erklärt Pflegeexperte Claus Fussek dem ZDF.
Doch der hohe Druck fordert seinen Tribut. Im Bundesschnitt geben Alten- und Krankenpfleger bereits nach 7 Jahren ihren Beruf auf, „weil man es sich einfach nicht mehr leisten kann, körperlich, psychisch und moralisch“, wie Martin Wieth, Betriebsratsvorsitzender des Seniorenpflegeheims in Zwickau, erklärt (Versicherungsbote berichtete). Einen solchen Aderlass an Fachkräften kann sich die Bundesrepublik eigentlich nicht leisten. Laut einer Studie der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PWC) werden schon im Jahr 2020 gut 212.000 Vollzeitstellen in der Pflege unbesetzt bleiben.
VdK fordert Mindeststandard in der Pflege
Gegen derartige Missstände will nun der VdK mit gleich zehn Musterklagen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ziel sei es, in Karlsruhe einen gesetzlichen Mindeststandard an Pflege zu erwirken. Der gewählte Weg ist dabei durchaus ungewöhnlich. Überlicherweise wird in Karlsruhe gegen ein bestehendes Gesetz geklagt, berichtet die Süddeutsche. In diesem Fall soll hingegen ein grundrechtschützendes Gesetz eingeklagt und der Staat zum Handeln gezwungen werden.
Anzeige
Diesen Weg einer Verfassungsbeschwerde hatte die Juristin Susanne Moritz in ihrer Doktorarbeit verfochten: Wenn der Staat seine Schutzpflicht verletze, sei das Bundesverfassungsgericht zuständig. Kritiker derartiger Klagen sehen darin ein „Überspannen“ der staatlichen Schutzpflichten. Der VdK aber betrachtet die Klage als „Nothilfe“ für pflegebedürftige Menschen.