Versicherer Swiss Life will die Berufsunfähigkeitsversicherung kundenfreundlicher machen. Dazu gibt der Versicherer ein sogenanntes „Fairness-Versprechen“. Einhergehend damit bietet das Unternehmen einige Verbesserungen an.

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Künftig erhalten alle Kunden, bei denen als einzige Ausschlussklausel die Wirbelsäule, ein Knie-, Schulter-, Ellenbogen-, Hüft-, Hand-, Sprunggelenk oder ein Beckenschiefstand vom BU-Schutz ausgenommen wird und keine weiteren Risikozuschläge bestehen, 5 Prozent Nachlass auf den Bruttobeitrag.

Weiterhin gewährt die Versicherung eine Besserstufungsgarantie, mit der die Einstufung zugunsten des Kunden und somit der Beitrag reduziert werden kann. Diese gilt beispielsweise beim Wechsel in einen risikoärmeren Beruf oder beim Erreichen bestimmter Studienabschlüsse. Im Gegensatz dazu verschlechtert sich die Einstufung nicht, falls die versicherte Person eine risikoreichere Tätigkeit aufnimmt.

Überdies werden nun spezielle Überbrückungsangebote bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Kindererziehungszeit angeboten. In bestimmten Fällen lässt sich der Beitrag für eine Zeitspanne von sechs Monaten bis zu drei Jahren auf 5 Euro im Monat reduzieren. Der Versicherungsschutz bleibt währenddessen in Höhe von 70 Prozent der zuletzt versicherten BU-Rente erhalten.

Bei Schülern, Auszubildenden und Studenten richtet sich die maximal versicherbare BU-Rente, anders als üblich nicht nach dem Nettoeinkommen. Bei Studenten ist eine maximale BU-Rente von 1.250 Euro pro Monat möglich. Schüler, Auszubildende sowie Berufsanfänger können eine BU-Schutz von monatlich 1.000 Euro erhalten, wobei letztere mindestens 30 Stunden wöchentlich arbeiten und Ausbildung oder Studium in den letzten fünf Jahren abgeschlossen haben müssen.

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Während der sogenannten Anwartschaftsphase in den ersten zehn Jahren können Versicherte die BU-Versicherung in eine Altersversorgung mit BUSchutz umwandeln.

Swiss Life