Mütter und Väter mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten ab 1. Juli 2014 ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit bei der Rente angerechnet. Der Anrechnungszeitraum für die Mütterrente erhöht sich somit von einem auf zwei Jahre. Dadurch erhöht sich deren Rente im Westen monatlich um 28,14 Euro, im Osten um 25,74 Euro brutto.

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Kein separater Antrag notwendig

Mit den hierdurch höheren Renten sollen die Erziehungsleistungen dieser Frauen besser honoriert werden: „Sie hatten nicht die gleichen Betreuungsmöglichkeiten und damit Chancen auf Berufstätigkeit wie jüngere Frauen sie seitdem haben – was zu Nachteilen in der Alterssicherung führte“, argumentiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Mütterrente wird laut Aussage der Deutschen Rentenversicherung unbürokratisch ohne zusätzlichen Antrag auskommen. So erhalten sie automatisch alle Berechtigten, die bereits eine Rente beziehen. Für Mütter und Väter, die bereits Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung beantragt haben, gilt dies gleichermaßen.

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Kostenloses Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung

Alle Anderen sollten Kindererziehungszeiten jetzt geltend machen. Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung steht das entsprechende Antragsformular kostenlos zur Verfügung. Es wird vor unseriösen und kostenpflichtigen Formularen oder Beratertätigkeiten gewarnt, die im Internet kursieren. Hiervon sei dringend Abstand zu nehmen, da diese nicht von der Deutschen Rentenversicherung stammen.

Deutsche Rentenversicherung