Es war ein Schock für viele Hebammen, als im Februar die Nürnberger Versicherung ankündigte, ab Juli 2015 keine Berufshaftpflichtversicherung für Geburtshelferinnen mehr anzubieten. Damit wäre einer der letzten verbliebenen Privatversicherer ausgestiegen, die überhaupt das Risiko einer fehlerhaften Geburt versichern wollen. Die beiden Berufsverbände Bund freiberuflicher Hebammen e.V. (BfHD) und Deutscher Hebammenverband (DHV) schlugen Alarm. „Der Versicherungsmarkt für Hebammen bricht zusammen“, hieß es in einer gemeinsamen Pressemeldung der Verbände. Es sei nicht weniger als der Berufsstand bedroht.

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Zwar bot die Nürnberger Versicherung nach dem Medienrummel an, für ein weiteres Jahr den Haftpflichtschutz für Hebammen zu übernehmen. Aber das Grundproblem bleibt: seit Jahren steigen die Prämien für die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, ein Wettbewerb unter den Anbietern findet lang nicht mehr statt. Lediglich die Bayerische Versicherungskammer ist noch auf dem schwierigen Markt aktiv. Mussten Hebammen zuletzt rund 4.000 Euro Jahresbeitrag für ihre Haftpflicht zahlen, sind es ab Jahresmitte bereits 5.000 Euro, ab 2015 sogar mehr als 6.000 Euro. Viele Geburtshelferinnen mussten ihren Beruf aufgeben, beträgt doch der durchschnittliche Stundenlohn nur 7,50 Euro.

Hermann Gröhe will Haftungsanspruch einschränken

Die schwierige Situation lässt auch den Ruf nach alternativen Lösungen lauter werden. Eine solche hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am Mittwoch in Berlin präsentiert. Laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau sprach sich der CDU-Politiker überraschend dafür aus, die Haftung der Geburtshelferinnen gegenüber Kranken- und Pflegekassen einzuschränken oder sogar abzuschaffen. Die Kassen könnten dann nicht mehr die hohen Behandlungskosten für Kinder, die Opfer eines Geburtsfehlers geworden sind, bei der Hebamme oder ihrem Versicherer geltend machen. Von dieser Maßnahme verspricht sich Gröhe eine deutliche Abfederung der Versicherungskosten.

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber: die steigenden Haftpflichtkosten würden auf die gesetzlich versicherten Beitragszahler abgewälzt. Entsprechend brüskiert reagierte der Spitzenverband der Krankenkassen auf den Vorschlag des Gesundheitsministers. „„Es kann nicht sein, dass die Beitragszahler der Sozialversicherungen das Geschäft der privaten Versicherungswirtschaft machen sollen und statt der Haftpflichtversicherung die Folgekosten von Hebammenfehlern übernehmen“, sagte Verbandssprecher Florian Lanz der Frankfurter Rundschau. Das Arbeits- und Justizministerium meldeten sogar verfassungsrechtliche Bedenken an: es sei problematisch, den Regress mit Hinblick auf nur eine Berufsgruppe einzuschränken, hieß es.

Allerdings kommen die Krankenkassen schon jetzt für die steigenden Versicherungsprämien auf: als Ausgleich zahlen sie höhere Vergütungen pro Geburt. Jede Hausgeburt werde mit 140 bis 200 Euro allein für die Versicherungsprämien unterstützt, berichtet der GKV-Verband. Dies nützt aber vor allem Hebammen in der Stadt, die viele Geburten betreuen. Geburtshelferinnen auf dem Land profitieren kaum davon. Deshalb schlägt Gröhe als zweite Neuerung vor, an Hebammen mit wenigen Geburten einen sogenannten Sicherstellungszuschlag auszuzahlen – eine Reformidee, die auch von den Hebammenverbänden begrüßt wird.

Höhere Klagebereitschaft der Eltern

Ursache für die explodierenden Haftpflichtkosten ist eine steigende Klagebereitschaft der Eltern bei Geburtsschäden und immer höhere Schadensforderungen. Auf bis zu 2,6 Millionen Euro schätzt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) die Summe, die nach einem Geburtsfehler an den Patienten überwiesen werden muss. Nur ein kleiner Teil davon entfällt auf das Schmerzensgeld. Hinzu gesellen sich Kosten für eine lebenslange Weiterbehandlung, Verdienstausfall und Medikamente.

Viele Hebammen wollen deshalb das Risiko einer häuslichen Entbindung nicht mehr tragen. Von 18.000 Hebammen deutschlandweit sind nach Angaben der Berufsverbände nur noch 3.000 überhaupt bereit, Hausgeburten durchzuführen. Geht bei der Entbindung etwas schief, haften Hebammen 30 Jahre für eventuell auftretende Folgeschäden.

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Die Konsequenz: in vielen Teilen der Bundesrepublik ist eine Betreuung durch Hebammen nicht mehr gewährleistet. Weil jedoch Artikel 8 der Menschenrechtskonvention Schwangeren ein Recht auf Wahlfreiheit bei der Geburt einräumt, hatte sich die Autorin Anke Bastrop mit einer erfolgreichen Petition für den Berufsstand eingesetzt.

Frankfurter Rundschau