Das grundsätzliche Prinzip der deutschen Lebensversicherung lautet: Sparen im Kollektiv. Die Kapitalanlage erfolgt nicht vertragsindividuell, sondern generationenübergreifend für das gesamte Versicherungskollektiv. So sollen die Vorteile der Versichertengemeinschaft genutzt werden, etwa über eine Anlage in Zinspapieren mit langen Laufzeiten und entsprechend höheren Zinsen – unabhängig von der jeweiligen Laufzeit des einzelnen Vertrags.


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Wie entstehen Bewertungsreserven?


Seit der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2008 sind die Kunden der Lebensversicherer bei Vertragsende angemessen an den sogenannten Bewertungsreserven zu beteiligen. Diese entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage, z.B. Aktien oder Staatsanleihen zu einem bestimmten Stichtag oberhalb des ehemaligen Anschaffungs- oder Buchwertes liegt. Demnach sind Bewertungsreserven auf Staatsanleihen keine real erzielten Gewinne. Echte Gewinne entstehen erst dann, wenn die Buchungsposten tatsächlich aufgelöst oder diese Wertpapiere am Ende der Laufzeit fällig werden.



Vor dem Hintergrund des derzeitigen Niedrigzinsumfeldes haben die Versicherer überproportional hohe Bewertungsreserven aus Zinspapieren in ihren Büchern. An diesen Reserven müssen abgehende Verträge zu 50 % beteiligt werden. Damit würden, so die Deutsche Aktuarvereinigung, nach geltendem Recht nur die Kunden, die kündigen oder deren Verträge jetzt auslaufen, profitieren. Diese erhalten einen erheblichen Zuschlag, während die Versicherungskunden, die ihre Altersvorsorge langfristig planen und ihre Verträge fortführen, diesen Zuschlag durch in Zukunft entsprechend niedrigere Renditen finanzieren.

Ganz ähnlich argumentierte auch BaFin-Chefin Elke König: „Dem verbleibenden Kunden gehen diese Reserven schlichtweg verloren“. Ein Anleger, dessen Vertrag in zehn bis fünfzehn Jahren ausläuft, könne dann nicht mehr damit rechnen, dass noch signifikante Bewertungsreserven vorhanden seien. „Diese entstehen nur bei sinkenden Zinsen und irgendwann ist damit Schluss.“ Je mehr die jetzigen Kunden von den Bewertungsreserven profitieren, desto weniger haben die zukünftigen Versicherungsnehmer im Topf.


Den Bewertungsreserven kommt bei Lebensversicherern zudem eine wichtige Funktion als kollektiver Risikopuffer zum Ausgleich von Kapitalmarktschwankungen zu. Insbesondere in Niedrigzinsphasen wird durch sie die Finanzierung der den verbleibenden Kunden zugesagten Zinsgarantien gesichert. Die aktuell hohen Ausschüttungen führen also auch dazu, dass die Risikotragfähigkeit der Unternehmen zusätzlich massiv belastet wird.


DAV begrüßt Neuregelung


Die DAV begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Beteiligung an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere neu zu regeln. Hierdurch werde eine Gerechtigkeitslücke zwischen Kunden bzw. Kundengenerationen geschlossen und die Risikotragfähigkeit der Unternehmen wird gestärkt.


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Neuregelung der Gewinnbeteiligung kontraproduktiv



Dem gegenüber würden die von der Bundesregierung ebenfalls erwogenen Neuregelungen bei der Gewinnbeteiligung dazu führen, dass die Finanzausstattung der Unternehmen erheblich geschwächt wird. Dieses gilt ebenso für eine Beteiligung der Kunden an den Risiko- und Kostengewinnen: In der Vergangenheit hat der funktionierende Wettbewerb unter den Unternehmen bewirkt, dass die Kunden regelmäßig stärker an den Überschüssen beteiligt wurden, als es die Mindestzuführungsverordnung vorsieht.
Wenn nunmehr per Gesetz der Spielraum geringer werden soll, diese Mittel im Notfall zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der Unternehmen einzusetzen, wird das System des Ausgleichs im Kollektiv beschädigt, befürchtet die DAV.