Dialog startet neue Pflegerente
Die Dialog erweitert ihre Produktpalette mit einer neuen Pflegerentenversicherung. Das Produkt PR-care® bietet flexible Beitragszahlungsmöglichkeiten und eine Höchstjahresrente in Pflegestufe III von 42.000 Euro.
Das Augsburger Unternehmen erweitert mit der Pflegerentenversicherung SPR-care® sein Produktportfolio. „Mit unserer Pflegerentenversicherung treffen wir auf einen hohen und stetig wachsenden Bedarf und schützen zugleich das Vermögen der Pflegebedürftigen und ihrer Kinder. Dem Makler eröffnet sich damit ein attraktives Feld für seine Vorsorgeberatung. Mit unserem neuen Produkt bieten wir ihm ein großes Geschäftspotenzial“, sagte Rüdiger R. Burchardi.
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Flexible Beitragszahlung
Die neue Pflegerente der Dialog heißt SPR-care® . Der Kunde kann die Höhe seiner Rente selbst wählen: Zwischen 900 Euro Mindestjahresrente in Pflegestufe I und 42.000 Euro Höchstjahresrente in Pflegestufe III.
Die Beitragszahlung kann als Einmalzahlung, fortlaufend oder in Kombination erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, zwischen lebenslanger und abgekürzter Beitragszahlung zu entscheiden.
Bei Pflegebedürftigkeit oder Tod des Partners oder des Kindes, kann die versicherte Rente um insgesamt bis zu 30% ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Eine Beitragsdynamik kann zwischen 2% und 5% gewählt werden. Bei finanziellen Engpässen können Beitrag und Rente über einen längeren Zeitraum auf den Mindestsatz gesenkt und anschließend wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung auf das Ausgangsniveau angehoben werden. Zusätzlich ist bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Ehe-/Lebenspartners eine Beitragsbefreiung für sechs Monate unter Beibehaltung des vollen Versicherungsschutzes möglich (erweitertes Lebensphasenmodell).
Neben einer Zusatzleistung bei Härtefällen und vielfältigen Assistance-Leistungen bietet die Dialog-Pflegeversicherung mehrere Optionen: So kann eine garantierte Rentendynamik im Leistungsfall zwischen 1% und 5% gewählt werden oder eine Zusatzleistung im Pflegefall in Höhe von sechs Monatsrenten der Pflegestufe III. Bei Einmalzahlung kann auch eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden: Die eingezahlten Beiträge werden zurückerstattet, wenn die versicherte Person stirbt, ohne Leistungen in Anspruch genommen zu haben.
Unterschiede zur Pflegetagegeldversicherung
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Die Pflegerentenversicherung weist gegenüber der Pflegetagegeldversicherung deutliche Unterschiede auf:
- Die hohe Beitragsstabilität während der gesamten Zahlungsdauer sorgt für zusätzliche finanzielle Sicherheit.
- Die Beitragszahlung kann auch in Form einer Einmalzahlung erfolgen.
- Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer ist möglich.
- Bei Eintritt des Leistungsfalls ist der Kunde beitragsfrei.