Pflegeversicherung - Pflege-Bahr ist nur ein Teilkasko-Schutz
Pflegeversicherung - Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung bleibt Dauerthema der Politik. Während die Grünen die staatlich geförderte Pflegeversicherung scharf kritisieren und die Linke sogar eine Abschaffung des Pflege-Bahrs fordert, kommen vom PKV-Verband positive Meldungen. Für viele Verbraucher sind die Besonderheiten und Abschlussvoraussetzungen des Pflege-Bahrs jedoch böhmische Dörfer. Auch wieviel die Versicherer in den staatlich geförderten Tarifen in den unterschiedlichen Pflegestufen tatsächlich leisten, ist Vielen nicht bewusst.
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung erlebt derzeit einen kleinen Boom. Rund 400.000 sogenannte Pflege-Bahr-Policen konnten bis Ende Januar 2014 an den Mann bzw. die Frau gebracht werden.
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"Ein Jahr nach Einführung der geförderten Pflegezusatzversicherung können wir voller Stolz sagen: Das neue Produkt erfüllt eindeutig das Ziel des Gesetzgebers, die Bürger stärker vor einer finanziellen Überforderung im Pflegefall zu schützen und zu mehr nachhaltiger Vorsorge zu motivieren", erklärte Uwe Laue, Vorsitzender des PKV-Verbandes, kürzlich im Rahmen der Vorstellung der vorläufigen Branchenzahlen für das Jahr 2013 in Berlin.
Pflege-Bahr: Boom vs. Kritik & Forderung der Abschaffung
So wurden im Jahr 2013 allein 353.400 geförderte Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen. Dazu kommen noch 174.100 ungeförderte Policen, sodass der Gesamtbestand an Pflegezusatzversicherungen um mehr als eine halbe Million auf insgesamt über 2,7 Millionen Versicherungen anstieg. "Das ist ein enormes Wachstum um fast ein Viertel des Bestands", so Laue.
Das ruft auch die Kritiker der staatlichen Förderung wieder auf den Plan. „Der Pflege-Bahr ist und bleibt Unsinn“, sagte Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin der Grünen, der Frankenpost. Die Zusatzversicherung sei „bürokratisch und ungerecht und lediglich ein Zusatzgeschäft für die Privatversicherungen“. Die Partei die Linke forderte kürzlich sogar eine Abschaffung des Pflege-Bahrs.
Fakt ist, dass das finanzielle Risiko bei vielen Deutschen meist ausgeblendet wird. Schließlich gebe es die Pflegepflichtversicherung – sie wird im Ernstfall schon alles zahlen. „Diese Annahme ist aber leider ein Irrtum“, weist Dr. Harald Benzing, Vorstandsmitglied der Versicherungskammer Bayern, anlässlich des heutigen Tags der Pflege hin.
Denn die Pflegepflichtversicherung kommt in allen drei Pflegestufen nur für etwa die Hälfte der Kosten auf. Die restlichen Kosten müssen die Betroffenen selbst übernehmen. Doch die eigenen finanziellen Mittel reichen langfristig meist nicht aus, selbst wenn man neben der laufenden Rente Ersparnisse hat oder sogar eine Immobilie besitzt. Sind die eigenen finanziellen Möglichkeiten erschöpft, bleibt der Gang zum Sozialamt unausweichlich. Im Ernstfall werden auch Kinder oder sogar Enkelkinder in die Pflicht genommen und müssen für den Pflegebedürftigen zahlen.
Pflege-Bahr ist Einstieg in das Thema Pflegeabsicherung
Die Politik hat die Bedeutung der ergänzenden Pflegevorsorge erkannt und gehandelt: Seit 2013 fördert der Staat bestimmte Pflegezusatztarife („Pflege-Bahr“) mit 60 Euro pro Jahr. Grundsätzlich positiv sieht Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer des Branchenbeobachters Morgen und Morgen GmbH, die Einführung: „Der Pflege-Bahr ist ein wichtiger Einstieg, um das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Pflegeabsicherung zu schaffen“
Für Schinnenburg lässt sich die Absicherung für den Pflege-Fall ganz gut mit dem Kfz-Schutz vergleichen. Als dieser „Teilkasko-Schutz“ kann der Pflege-Bahr „ein Baustein von mehreren sein“, so Schinnenburg. Er stellt eine erste Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung dar. Nach persönlicher Prämisse, Vermögensstruktur und Eintrittsalter kann er sinnvoll erweitert werden.
Wer noch in jungen Jahren diese Form der Pflegezusatzversicherung abschließt, kann davon allerdings noch wie bei einem Vollkasko-Schutz profitieren. Der Mindestbetrag für die Einzahlung beträgt 15 Euro. Je eher dieser eingezahlt wird, desto höher wird durch den Zinses-Zins-Effekt die Leistungssumme in Pflegestufe drei.
Wichtige Hintergrundinformationen zum Pflege-Bahr
Abschlussvoraussetzungen:
- Mindesteigenbetrag: 10 Euro pro Monat
- Staatliche Förderung: 5 Euro pro Monat
- Mindestalter: 18 Jahre
- bestehende Versicherung in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung
- keine laufenden Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung
Minimale Leistungen:
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- Leistung in Pflegestufe 0: mindestens 10 Prozent der vereinbarten Leistung in Pflegestufe III
- Leistung in Pflegestufe I: mindestens 20 Prozent der vereinbarten Leistung in Pflegestufe III
- Leistung in Pflegestufe II: mindestens 30 Prozent der vereinbarten Leistung in Pflegestufe III
- Leistung in Pflegestufe III: mindestens 600 Euro pro Monat
Besonderheiten:
- keine Gesundheitsfragen, keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
- Keine Altersgrenze nach oben
- Wartezeit 5 Jahre (entfällt bei Unfällen)
- Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
- Nachträgliche Änderungen der Verträge seitens des Versicherers sind nicht möglich