Rente mit 63 - Bundesregierung muss Stichtagsregelung überdenken
Rente mit 63 - Spätestens am 23. Mai, wenn der Bundestag über das Rentenpaket entscheiden wird, muss geklärt sein, ob es eine „rollierende“ Stichtagsregelung für ältere Beschäftigte geben wird oder nicht.
Die Stichtagsregelung soll verhindern, dass Arbeitnehmer bereits mit 61 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden und sich für zwei Jahre arbeitslos melden. Anschließend könnten sie nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Kritiker des Wirtschaftsflügels befürchten dadurch eine sogenannte Frühverrentungswelle.
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Die „Ruhr Nachrichten“ zitieren aus einer gemeinsamen Stellungnahme von Bundesinnenministerium, Justizministerium und Arbeitsministerium, dass es im Hinblick auf die Stichtagsregelung „verfassungsrechtliche Bedenken“ gebe.
Von einer entsprechenden Ausschlussregelung würden auch Arbeitslose betroffen sein, bei denen kein Mitnahmeeffekt vorliegt. Personen, deren Arbeitslosenzeiten berücksichtigungsfähig sind, würde die Ausschlussregelung nämlich ebenfalls treffen. Dies wiederum verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
In der Gesetzesbegründung muss deshalb fachlich dargelegt werden, in welchem Umfang ein solches Fehlverhalten zu erwarten sei. Arbeitnehmern, die im Alter von 61 Jahren unverschuldet arbeitslos werden, dürfe aus der Regelung kein Nachteil entstehen.
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Peter Weiß, rentenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, geht davon aus, dass das Rentenpaket, wie geplant, Ende der kommenden Woche verabschiedet werden kann. Laut Weiß sei intensiv verhandelt worden, um Frühverrentungsanreize zu vermeiden. Die Union ist überzeugt, dass die Arbeitnehmer in Zukunft wieder länger arbeiten müssen. Eine abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren kann es nur für eine Übergangszeit geben.