BaFin - Debeka soll Mängel beim Umgang mit personenbezogenen Daten abstellen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Debeka aufgefordert, die Mängel im Umgang mit personenbezogenen Daten zu beseitigen. So ein Ergebnis der aufsichtsrechtlichen Prüfung. Nach Angaben der Debeka sei das Tippgeber-Modell nicht infrage gestellt worden und es seien keine aufsichtsrechtlichen Sanktionen verhängt worden.
Die BaFin erklärte gegenüber der Debeka: „Insgesamt ist festzustellen, dass die konkrete Umsetzung Ihrer Vorgaben zur Geschäftsorganisation Lücken und Mängel aufweist, die zwar die festgestellten Problemfälle nicht beabsichtigt, ihnen aber auch nicht im gebotenen Maße vorgebeugt oder sie ggf. verhindert hat.“
So kritisiert sie insbesondere, dass „die Herkunft personenbezogener Daten nicht immer nachvollzogen und deren Rechtmäßigkeit nicht ausnahmslos dargetan werden kann“.
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BaFin: Vertriebstätigkeit der Debeka-Mitarbeiter wird nicht ausreichend kontrolliert
Verdachtsfälle von Verstößen im Umgang mit personenbezogenen Daten seien nicht gründlich und systematisch aufgearbeitet worden, die Mitarbeiter seien nicht ausreichend zum Thema „Datenschutz“ sensibilisiert und insbesondere deren Vertriebstätigkeit werde nicht ausreichend kontrolliert. Die Einschätzung der BaFin stützt sich neben umfangreichen eigenen Ermittlungen auch auf die Untersuchungsergebnisse der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.
Anlass der Prüfung waren Vorwürfe in einzelnen Medien, wonach Debeka-Mitarbeiter widerrechtlich Adressen von angehenden Beamtenanwärtern erworben haben sollen. Im Zuge dieser Berichterstattung wurden der gesamte Vertrieb der Debeka und auch die sogenannten Tippgeber kritisiert und infrage gestellt.
BaFin stellt Versäumnisse in vielen Bereichen fest
Bei der Geschäftsorganisation geht es um die Risikostrategie, die Aufbau- und Ablauforganisation, das interne Steuerungs- und Kontrollsystem sowie die interne Revision. In diesen Bereichen stellt die BaFin Versäumnisse der Debeka fest. So fehlten beispielsweise beim internen Steuerungs- und Kontrollsystem standardisierte Prozesse und Berichtswege, die gewährleisten, dass die Rechtmäßigkeit der Datenherkunft und der Kontaktaufnahme mit potenziellen Kunden ausreichend kontrolliert werden kann.
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Welche Maßnahmen durch die Debeka bereits eingeleitet wurden, hat der Versicherer zusammengestellt:
- Lückenlose Dokumentation: Seit dem 1. April 2014 wird die Herkunft der Daten potenzieller Mitglieder bereits vor der Antragsstellung vom Vermittler verpflichtend und lückenlos dokumentiert. Weiterhin werden neue Mitglieder nach Vertragsabschluss befragt, ob die Versicherungsvermittlung ordnungsgemäß abgelaufen ist.
- Datenschutz: Seit dem 1. Februar 2014 überwachen bundesweit 26 „Beauftragte für Qualitätsmanagement Vertrieb und Datenschutz“ insbesondere die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vor Ort. Hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes sind sie direkt dem Konzerndatenschutzbeauftragten unterstellt.
- Verpflichtende Schulungen: Die Debeka führt regelmäßige und verpflichtende Schulungen für Vertriebsmitarbeiter durch, um sie für den Schutz personenbezogener Daten zu sensibilisieren. Auch diese Aufgabe wird von den 26 „Beauftragten für Qualitätsmanagement Vertrieb und Datenschutz“ umgesetzt.
- Vertriebsprozess auf dem Prüfstand: Ab sofort werden die mit der Mitgliedergewinnung verbundenen Prozesse vollständig analysiert und dort, wo Schwachstellen bestehen, optimiert.
- Ausbau der Compliance-Funktion: Die Debeka wird ihre Compliance-Funktion zeitnah organisatorisch von der Rechtsabteilung trennen. Außerdem wird sie personell verstärkt. Um die Arbeit zu unterstützen, wird ebenfalls eine permanente „Whistleblower-Hotline“ eingerichtet.
- Revision: Zum 1. Februar 2014 wurde innerhalb der Konzernrevision eine Fraud-Abteilung gegründet, die sich schwerpunktmäßig mit der Aufklärung von Verdachtsfällen hinsichtlich möglicher Mitarbeitermanipulationen beschäftigt.
- Tippgeber-Stopp: Wie bei der Jahrespressekonferenz am 6. Mai 2014 dargelegt, spielen Tippgeber nur eine untergeordnete Rolle für die Mitgliederwerbung. Bis zur zweifelsfreien Klärung der Vorwürfe verzichtet die Debeka daher darauf, neue Tippgeber einzusetzen. Gleichzeitig werden die Vertragsverhältnisse mit inaktiven Tippgebern aufgelöst.