Debeka-Chef - Rolle der Tippgeber ist marginal
Debeka-Chef Uwe Laue sieht den Erfolgsschlüssel des Unternehmens nicht im komplexen System von Tippgebern. So seien lediglich 2,1 Prozent der Provisionen auf Empfehlungen von Tippgebern zurückzuführen. Insgesamt waren 15.800 aktive Tippgeber beim Krankenversicherer geführt.
Über Jahre hatte die Debeka ein System von Tippgebern unter den Beamten aufgebaut. Edgar Wagner, Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, geht von einem „System von Hinweisgebern“, mit mindestens 8.000 aktiven Beamten, aus.
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Auf Empfehlungen der Tippgeber entfielen nur 2,1 Prozent aller Provisionen
Insgesamt 15.800 aktive Tippgeber beim Krankenversicherer geführt. Das räumte das Unternehmen gegenüber Handelsblatt und Panorama ein. Diese „Vertrauensmitarbeiter“ erhielten eine Provision, wenn eine von ihnen vermittelter Beamter, oft waren dies Beamtenanwärter, abschloss. Die Erfolgsquote für einen Vertragsabschluss habe dank des direkten Kundenkontaktes bei 70 Prozent gelegen, berichten Debeka-Mitarbeiter.
Für Uwe Laue Vorstandsvorsitzender der Debeka Versicherungen resultiert das Wachstum des Versicherers allerdings nicht hauptsächlich aus dem Tippgeber-System. Immerhin entfielen auf Empfehlungen der Tippgeber nur 2,1 Prozent aller Provisionen der Debeka. „Diese Relation verdeutlicht, dass die Tippgeber nur eine absolut untergeordnete Rolle für den Erfolg der Debeka spielen“, sagte Laue. Zudem hätten insgesamt 34 deutsche Versicherer ganz legal mit sogenannten Tippgebern zusammengearbeitet.
Debeka-Chef: Das herausragende Wachstum ist nicht auf Tippgeber-System zurückzuführen
"In der Medienberichterstattung der letzten Monate wurde zuweilen der Eindruck erweckt, das herausragende Wachstum der Debeka-Gruppe sei auf ein "geheimes System" von Zuträgern aus der Beamtenschaft zurückzuführen. Das ist falsch. Die Grundlage für unseren Erfolg sind unsere 9.000 festangestellten Betreuer im Außendienst, mit denen wir unseren Mitgliedern einen hohen Service bieten.", sagt Uwe Laue Vorstandsvorsitzender der Debeka Versicherungen.
Während das Unternehmen behauptete die Tippgeber-Gemeinde stets über die Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften hingewiesen zu haben, kritisierte Edgar Wagner, Datenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz, die Datenschutzpolitik der Gesellschaft scharf: „Es mag sein, dass man in einer formalen Weise auf Datenschutzvorschriften hingewiesen hat, aber es gab in der Vergangenheit immer wieder gravierende Verletzungen des Datenschutzes.“
BaFin bemängelt Geschäftsorganisation und Datenschutz
Nun hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht grobe Lücken im Datenschutz bemängelt: „Insgesamt ist festzustellen, dass die konkrete Umsetzung Ihrer Vorgaben zur Geschäftsorganisation Lücken und Mängel aufweist, die zwar die festgestellten Problemfälle nicht beabsichtigt, ihnen aber auch nicht im gebotenen Maße vorgebeugt oder sie ggf. verhindert hat.“ So kritisiert die BaFin insbesondere, dass „die Herkunft personenbezogener Daten nicht immer nachvollzogen und deren Rechtmäßigkeit nicht ausnahmslos dargetan werden kann“.
Unabhängig von der BaFin-Rüge werde die strafrechtliche Seite der Vorwürfe nach wie vor geprüft, sagte ein Debeka-Sprecher. Auf die Debeka und ihre Vorstände, um Debeka-Chef Uwe Laue, könnten Bußgelder in Millionenhöhe zukommen. Ebenso könnte es die Beamtenschaft treffen. Sollten Beamte, den Datenschutz bei ihrer Tätigkeit für die Debeka missachtet haben, drohen ihnen Bußgelder. „Diese Beamten haben im Zweifel Insiderwissen verwendet, um über die Köpfe der betroffenen einzustellenden Beamten hinweg neue Kunden zu werben.“, erklärte Wagner.
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Haben Beamte in ihrer Tätigkeit als Tippgeber Geld entgegengenommen, wird dies strafrechtlich verfolgt. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz bereits gegen mehrere Verwaltungsmitarbeiter. „Wenn ein Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen gegen Geld Adressen rausrückt, dann erfüllt es den Tatbestand der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen“, so Staatsanwalt Rolf Wissen. Sollte sich der Tatverdacht bestätigen, könnten Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.