Die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG versendet Kunden, die ab Mai 2014 das 70. Lebensjahr erreicht haben, eine Änderungskündigung. Ziel ist es, die älteren Kunden ab Mai 2014 bis zur Hauptfälligkeit am 1. Januar 2015 in die jüngere Unfallversicherung Vital inklusive Baustein Aktiv+fit zu lotsen. Diese Kombination ist speziell für Kunden zwischen 55 und 80 Jahren konzipiert und dementsprechend vorsichtiger kalkuliert. Das berichtet das Online-Portal portfolio-international und beruft sich auf ein Helvetia-Schreiben an einen Makler.

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Wechsel in Tarif Vital & Aktiv+fit oder Kündigung

Mit den Änderungskündigungen will das Unternehmen seine Kunden mit aller Macht in die neuen Tarife drängen. So wird Kunden zwei Monaten nach dem Erhalt des Schreibens ein Erinnerungsschreiben versandt. Sollte, nach weiteren sechs Wochen, immer noch keine Reaktion, in Form eines Vertragswechsels, folgen, so erhalten die Kunden eine fristgerechte Kündigung.

Um die Kunden vorab zu „bearbeiten“, hat die Helvetia ihren Maklern ein entsprechendes Schreiben zugesandt und plant den Maklern eine Liste aller betroffenen Verträge sowie versicherten Personen zur Verfügung zu stellen. Um den Versicherungsnehmern einen Wechsel schmackhaft zu machen, bietet die Helvetia den Kunden unter anderem einen Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung und die Mitversicherung von 1.500 Euro Schmerzensgeld bei Oberschenkelhalsbrüchen an.

Änderungskündigungen sind für Helvetia notwendig

Dabei könnte sich der Versicherer allerdings selbst ins Knie schießen. Da Makler nicht zwingend an die Verträge der Helvetia gebunden sind und auch Unfallpolicen von Wettbewerben vermitteln dürfen.

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Grund für diesen Schritt ist die veränderte Risikosituation der Rentner. Diese sind für den Versicherer im alten Tarif einfach zu teuer geworden. So erklärte der Versicherung gegenüber portfolio-international: "Aufgrund der altersbedingt stark veränderten Risikosituation sind wir - im Sinne der Versichertengemeinschaft - leider nicht in der Lage, den bisherigen Versicherungsschutz ohne jede Veränderung weiterzuführen."