Makler die mit dem Versicherer Condor Allgemeine Versicherung-AG zusammenarbeiten, haben Schreiben über Veränderungen bei den Beständen privater Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht- und Glasversicherungen erhalten. Ab 1. Juli 2014 sollen Bestandskunden eine neue Vertragsnummer und einen neuen Versicherungsschein für ihre Police erhalten. Begründet wurde dies mit der Überführung in eine neue Bestandssoftware.

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Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht- und Glasversicherungen von Migration betroffen

Dabei verspricht der Versicherer eine „unbegrenzte und unbefristete Leistungsgarantie und für die Umstellung eine Beitragsgarantie“. Die Verträge sollen auf Basis der neuen Tarifgeneration Condor Privatschutz Police erfolgen und einzelnen Verträgen sogar Leistungsverbesserungen ermöglichen.

„Wir legen dem Vertrag die neuen Bedingungen zugrunde, jedoch gelten die bisherigen Bedingungen im Rahmen der Preis- und Leistungsgarantie unverändert weiter, der Kunde hat mithin insoweit keinen Nachteil“, erklärte das Unternehmen auf Nachfrage des Online-Portals portfolio international an die Condor-Vorstände Michael Busch und Dr. Edgar Martin.

Einhergehend damit gibt es für Kunden einige Nachteile. So seien Vertragsänderungen nur noch über die Neuordnung des Vertrages nach dem aktuellen Tarifwerk möglich. Das bestätigte das Unternehmen: „Wenn der Kunde jedoch im Nachgang eine Änderung seines bisherigen Vertrages umgesetzt haben möchte, kann dies nur auf Basis des aktuellsten Tarifes erfolgen“

Migration soll Änderungskündigungen verschleiern

Ein Makler äußerte gegenüber dem Versicherer seinen Unmut und verwies auf das „ höchst kundenunfreundliche“ Vorgehen. Zudem seien „Altbedingungen in der Regel für den Kunden besser als neue R+V/Condor-Bedingungswerke“. Weiterhin müssten künftige Schadenfälle je nach Ursache eigentlich nach altem Vertragswerk reguliert werden. Überdies kommt es mit den neuen Vertragsbedingungen zur Indizierung des Beitrages und zu schadenbedingten Prämienanpassungen.

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Sollten Kunden der Migration widersprechen, müssen sie, so das Unternehmen, mit einer Kündigung „zur nächsten Hauptfälligkeit“ des Vertrages rechnen. Ergo handelt es sich bei dieser Praxis doch um Änderungskündigungen, was die R+V-Tochter vehement bestreitet: „Das künftig zugrunde liegende Produkt Condor Privatschutz stellt eine freiwillige Erweiterung des Leistungsumfanges für unsere Kunden dar“, erklären die Vorstände.