FuBus-Insolvenz: Fristverlängerung für Forderungen
Das Insolvenzgericht Dresden hat beschlossen, die allgemeine Frist für die Anmeldung von Forderungen bis zum 30. Oktober 2014 zu verlängern.
Die Orderschuldverschreibungen der FuBus wurden in 4.852 Serien aufgelegt. Nun muss für jede dieser Serien eine eigene Gläubigerversammlung einberufen werden. Die Gläubigerversammlung muss entscheiden, ob ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden soll.
Das Insolvenzgericht Dresden hat nun entschieden, diese Gläubigerversammlungen nacheinander abzuhalten. Zuvor war versucht worden, die 4.852 Gläubigerversammlungen an einem einzigen Termin zusammenzufassen.
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Allgemeine Frist für die Anmeldung von Forderungen verlängert
Mit Gerichtsbeschluss vom 02. Juni 2014 hat das Insolvenzgericht die allgemeine Frist für die Anmeldung der Forderungen bis zum 30. Oktober 2014 verlängert. Der Berichtstermin wurde auf den 25. November 2014 terminiert.
Keine gesonderte Einladung für Gläubiger
In einem Anschreiben an die Orderschuldverschreibungsgläubiger der Future Business KGaA weist Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler darauf hin, dass keine gesonderten Einladungen zu der Gläubigerversammlung der jeweiligen Anleihenserie erfolgen. Das Insolvenzgericht gibt die jeweiligen Termine 14 Tage vorher auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de an.
Insolvenzverwalter erwartet kaum Rückflüsse aus den Insolvenzverfahren gegen die Tochtergesellschaften
Im Anschreiben an die Gläubiger stellt Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler heraus, dass er weiterhin von einer Quotenzahlung von ca. 20% auf die angemeldete Forderung eines Gläubigers ausgehe.
Er hoffe darauf, dass im Verlauf des Verfahrens weitere Vermögenswerte realisiert werden können, um die Quto weiter zu erhöhen.
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Wo die fehlenden 80% der von den Gläubigern eingezahlten Beträge geblieben sind, werde noch ermittelt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist bekannt, dass ein erheblicher Teil u.a. in Provisionszahlungen an Tochtergesellschaften für die Vermittlung von Vertragsabschlüssen (z.B. Lebensversicherungen und Goldsparpläne) geflossen ist. Rückflüsse aus den dortigen Insolvenzverfahren seien nur in sehr geringem Umfang zu erwarten, so Dr. Kübler.