§34f GewO - Deadline für Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenvermittler ist der 29.10.2014
§34f GewO - Für Finanzanlagenvermittler, die noch die erforderliche Sachkunde nach §34f GewO nachweisen müssen, drängt die Zeit. Denn nicht der 31.12.2014 ist der entscheidende Termin für Nachzügler, sondern bereits der 29.10.2014. Spätestens dann müssen sich die Prüflinge für die letzten Sachkundeprüfungen am 26./27. November angemeldet haben.
Mit der Beantragung der vorübergehenden Erlaubnis bis zum Juli 2013 haben sich viele Vermittler lediglich einen Aufschub gekauft. Die Frist für den Nachweis der erforderlichen Sachkunde läuft Ende diesen Jahres aus. Ohne diesen Nachweis erlischt die vorübergehend erteilte Gewerbeerlaubnis nach §34f GewO ersatzlos.
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Je nach IHK werden bundesweit noch maximal fünf Prüfungstermine angeboten. Angesichts der hohen Durchfallquoten und befürchteter Kapazitätsengpässe seitens der IHK' n, sollten Finanzanlagenvermittler zwingend aktiv werden.
Warum Dringlichkeit geboten ist
Der 31.12.2014 ist nicht etwa der letzte Anmeldetermin zur Sachkundeprüfung, sondern der Tag, an dem die vorübergehende Zulassung nach §34f GewO (ohne Sachkundeprüfung) ersatzlos erlischt. Letzter Tag zur Anmeldung für die Sachkundeprüfung ist offiziell der 29.10.2014, wenn man an der letzten Sachkundeprüfung am 26./27. November teilnehmen möchte.
Versicherungsbote hilft mit eigener E-Learning Software
Der Versicherungsbote stellt interessierten Maklern eine E-Learning Software zur optimalen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung §34f GewO (Abschnitt 1) zur Verfügung. Diese besteht aus zwei Bausteinen. Zum einen aus sehr detaillierten Lehrfilmen, die sich am Rahmenplan der DIHK zur Sachkunde des Finanzanlagenvermittlers zu den Bereichen "Wirtschaftliche Grundlagen, Recht & Steuern" und "Offene Investmentfonds " orientieren. Zum anderen ist ein Tool zur Prüfungssimulation enthalten, bestehend aus einem sehr umfangreichen Fragenpool, das einen realistischen Einblick in den praktischen Ablauf der schriftlichen Prüfung vermittelt.
Wo und wie Sie die E-Learning Software zur Vorbereitung erhalten
Interessierte Berater können sich hier anmelden, um diese App kostenpflichtig zu einem Preis von 348,00 EUR zu beziehen. Vermittler, die über eine Anbindung an den Maklerpool INVERS GmbH verfügen, können in Abhängigkeit von ihrem Investmentbestand einen Preisnachlass erhalten. Einen ersten Überblick erhalten Sie mittels einer Demo-Version, die Sie für MS Windows oder Mac OSX herunterladen können.
Maklerpool Invers bietet Crash Kurse für §34f an
In Kooperation mit dem Maklerpool Invers GmbH werden voraussichtlich im September Crash-Kurse mit Intensiv-Tipps zur Sachkundeprüfung angeboten. Die Schulungen sind kostenfrei und für alle Finanz- und Versicherungsmakler zugänglich, welche die Sachkundeprüfung noch ablegen wollen. Dabei ist es gleichgültig, ob die interessierten Versicherungsmakler bereits mit der INVERS GmbH kooperieren. Einzige Voraussetzung zur Teilnahme ist eine bereits bestehende Eintragung im Vermittlerregister als Makler (nicht jedoch als Ausschließlichkeitsvertreter oder Mehrfachagent). Interessierte können sich hier als Teilnehmer des Crashkurses registrieren und werden dann entsprechend informiert, wo und wann ein Crashkurs stattfindet.
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Erlaubnisbehörde sollte über die erfolgreich bestandene Prüfung informiert werden
Abschließend noch ein Hinweis für diejenigen Makler, die die Sachkundeprüfung erfolgreich bestanden haben oder bestehen werden. Es ist ratsam, die Erlaubnisbehörde über die erfolgreiche Prüfung zu informieren, damit die Beschränkung der Erlaubnis auf den 31.12.2014 gelöscht werden kann.