Durch die Pflegestärkungsgesetze werden ab 2015 die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stehen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Insgesamt können die Leistungen aus der Pflegeversicherung um 20 Prozent erhöht werden, heißt es.

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Geplante Leistungsverbesserungen in der Pflege ab 2015

Pflegeleistungen sollen dynamisiert werden. Ab 2015 werden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4 Prozent angehoben, um die Preisentwicklung über den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum der letzten drei Jahre zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für Leistungen, die erst mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Ende 2012/Anfang 2013 eingeführt worden sind, für einen Zeitraum von zwei Jahren wird eine Anpassung um 2,67 Prozent vorgenommen.

Leistungen bei vollstationärer Pflege

Stufe der Pflegebedürftigkeit
Leistungen 2014/Monat
(Angaben in Euro)
Leistungen ab 2015/Monat
(Angaben in Euro)
Pflegestufe 0 (mit Demenz*)
0 0
Pflegestufe I
1.023 1.064
Pflegestufe I (mit Demenz*) 1.023 1.064
Pflegestufe II 1.297 1.330
Pflegestufe II (mit Demenz*) 1.297 1.330
Pflegestufe III 1.550 1.621
Pflegestufe III (mit Demenz*) 1.550 1.621
Härtefall 1.918 1.995
Härtefall (mit Demenz*)
1.918 1.995

*gilt für Personen mit dauerhhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI

Quelle: Bundesgesundheitsministerium - Ausführliche Informationen zu künftigen Pflegeleistungen (PDF)

Daneben können Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Zukunft besser miteinander kombiniert werden. Weiterhin werden Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel erhöht. Für Umbaumaßnahmen werden von bisher 2.557 Euro zukünftig bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme finanziert. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie statt bis zu 10.228 Euro jetzt bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme erhalten. Auch die Leistungen für Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) werden ausgebaut.

Mit dem Pflegevorsorgefonds sollen mögliche Beitragssteigerungen in der Zukunft abgefedert werden. Der Fonds wird von der Bundsbank verwaltet. Jährlich werden die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (derzeit rd. 1,2 Mrd. Euro) eingezahlt, ab 2035 soll das Kapital genutzt werden, um übermäßige Beitragssteigerungen abzufedern.

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Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Ein aktualisierter Pflegebedürftigkeitsbegriff bringt ein neues Begutachtungssystem mit sich. Ausschlaggebend dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, wird der Grad der Selbstständigkeit sein, also z.B. was jemand noch allein kann oder wann er Unterstützung braucht. Was kann jemand noch alleine und wo benötigt er oder sie Unterstützung? Je nach Einschränkung wird die Person in fünf Grade eingestuft, von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis schwerste Beeinträchtigung (Pflegegrad 5). Der Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden, allerdings nicht zum 1. Januar 2015

Bundesgesundheitsministerium