Ein Ausfall von IT oder der Verlust sensibler Daten stellt auch für kleine IT-Dienstleister ein großes Risiko dar. Entsprechend stellt sich im Fall der Fälle die Frage nach Haftung und Schadenersatz passendem Versicherungsschutz.

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Für IT-Dienstleister gewinnt eine ausreichende Absicherung gegen Haftpflichtansprüche zunehmend an Bedeutung, damit IT-Schäden nicht zur Existenzbedrohung erwachsen. Verträge mit Auftraggebern werden entsprechend eindeutig gestaltet und enthalten zum Beispiel Vereinbarungen zu Kontrollvorgängen und -pflichten.

Kleinere IT-Dienstleister, Start-Ups und Selbstständige haben selten solche Vereinbarungen geschlossen. Dienstleistungsverträge werden dann geschlossen, wenn zum Beispiel der Nachweis einer Haftpflichtversicherung in bestimmter Höher vorhanden ist. Dann muss schnell passender Schutz gefunden werden.

Axa stockt Deckungssumme auf

Axa bietet in der Berufshaftpflicht künftig eine höhere Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden: Künftig beträgt diese drei statt bisher zwei Millionen Euro. Bezogen auf Vermögensschäden können Kunden sich mit einer günstigen Kompakt-Police ab sofort gegen Schäden von bis zu einer Million Euro versichern.

Wichtig findet Axa die richtige Wahl der Versicherungssumme: „Bei der Wahl der Police sollten IT-Unternehmen darauf achten, wie sich die Versicherungssummen auf Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden aufteilen“, weiß Dirk Kalinowski, Produktmanager IT und Cyber der Axa Versicherung. So gebe es beispielsweise Policen, die reine Vermögensschäden gar nicht oder nicht umfassend abdecken. Andere sehen Datenlöschung als Vermögensschaden an, was nicht der deutschen Rechtsprechung entspricht.

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Die Höhe der Versicherungssummen muss an die Anforderungen des Unternehmens angepasst werden. Denn die Höhe möglicher Schäden ist insbesondere abhängig von der Art der Tätigkeit des Auftraggebers. So kann eine Betriebsunterbrechung aufgrund eines IT-Ausfalls bei einem e-Commerce-Unternehmen, einem Logistiker oder einem produzierenden Unternehmen hohe Schäden verursachen. „Zur Wahl der Versicherungssummenhöhe sollte daher der Rat eines erfahrenen Beraters eingeholt werden“, rät Kalinowski.

Axa Konzern