GKV: Jede zweite geprüpfte Krankenhausrechnung fehlerhaft
Jede zweite genau geprüfte Klinkrechnung ist fehlerhaft, meldet der GKV-Spitzenverband. Im Jahr 2012 waren bundesweit 52,99 Prozent der genau geprüften Krankenhausabrechnungen nicht richtig. Ein Einigung von Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf ein klares Verfahren für die Abrechnungsprüfungen erfolgte bisher nicht.
Krankenkassen prüfen Krankenhausabrechnungen in einem zweistufigen Verfahren, berichtet der Verband der gesetzlichen Krankenkassen. Abrechnungen werden im ersten Schritt auf Anzeichen möglicher Fehler durchgesehen, z.B. zu lange Liegezeiten bei leichter Erkrankung. Im zweiten Schritt werden bundesweit rund elf bis zwölf Prozent aller Abrechnungen einer genauen Prüfung unterzogen. 2012 waren bundesweit 52,99 fehlerhaft, im ersten Halbjahr 2013 waren es nach vorläufigen Zahlen 52,77 Prozent.
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GKV kritisiert gesetzlich vorgeschriebene Rechnungspraxis
Das Sozialgesetzbuch schreibt Krankenkassen die Prüfung von Krankenhausabrechnungen vor. Wenn eine Krankenkasse ihrer gesetzlichen Prüfpflicht nachkommt und eine geprüfte Krankenhausrechnung richtig ist, dann muss die Krankenkasse dem Krankenhaus eine „Aufwandspauschale“ in Höhe von 300 Euro zahlen. Wenn die Prüfung ergibt, dass die Rechnung falsch war und zugunsten der Krankenkasse korrigiert werden muss, ist das Krankenhaus lediglich verpflichtet, den zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen.
„Angesichts dieser Regelung kann man nur ungläubig den Kopf schütteln. Das ist so, als müsste der Schaffner nach einer Fahrkartenkontrolle dem Fahrgast 50 Euro bezahlen, weil er einen Fahrschein hatte! Wenn er aber keinen Fahrschein gehabt hätte, dann müsste er den lediglich nachträglich kaufen, ohne dass es dafür eine Strafe gäbe. Eigentlich müsste es genau umgekehrt sein – eine Strafzahlung für Falschabrechnungen, so wie es im richtigen Leben auch eine Strafe gibt, wenn man ohne Fahrkarte erwischt wird. Mindestens muss ein Gleichgewicht hergestellt werden und bei den Krankenhäusern ebenso eine Sanktionierung erfolgen. Wir gehen davon aus, dass dadurch die Qualität der Krankenhausabrechnungen deutlich besser würde und Beitragsgelder gespart werden könnten“, heißt es in der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes.
Keine Einigung zwischen Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen
Um Abhilfe zu schaffen, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf ein klares Verfahren für die Abrechnungsprüfungen verständigen. Die Regeln für dieses neue Verfahren sollten von der DKG und dem GKV-SV vereinbart werden. Die Verhandlungen zwischen der DKG und dem GKV-SV seien an der DKG gescheitert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wollte die Verhandlungen nutzen, um die tatsächlichen Prüfmöglichkeiten einzuschränken, so der Spitzenverband. Eine Schiedsstelle soll nun eine Lösung bringen.
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Der DKG sei der Meinung, dass bei einer fehlerhaften Rechnung lediglich in Rechnung gestellt werden kann, weshalb es einen Auslöser zur Überprüfung gab, also z.B. wegen eines Zusatzmedikamentes. Wird festgestellt, dass es nicht nur die Medikamentengabe nicht gab, sondern zusätzlich etwa auch Beatmungsstunden abgerechnet wurden, die es ebenfalls nicht gab, müssen die Krankenhäuser lediglich das Geld für die nicht stattgefundene Zusatzmedikation zurückerstatten. Der GKV-SV ist der Ansicht, dass beide Fehler korrigiert werden müssten und die Klinik alles Geld, was sie zu viel bekommen hat, zurückzahlen muss.