Reiserücktrittskostenversicherung - Welche Risiken sind abgesichert?
Bei der Urlaubsbuchung verzichten 45 Prozent auf eine Reiserücktrittskostenversicherung und das obwohl bereits jeder fünfte Befragte schon einmal eine Reise stornieren oder vorzeitig abbrechen musste. Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt bei entsprechender Notwendigkeit die Stornokosten oder sogar die Umbuchungskosten für eine Alternativ-Reise.
Gründe für eine Reisestornierung oder einen vorzeitigen Reiseabbruch gibt es viele. Die Hälfte der Befragten nannte hierzu Vorfälle im engsten Familienkreis. Aufgrund des eigenen Gesundheitszustandes musste jeder Vierte stornieren. Mehr als die Hälfte der Befragten gaben dabei an, dass sie bei der Stornierung bzw. dem vorzeitigen Abbruch der Reise finanzielle Verluste hatten. Auf mehr als ein Viertel der ursprünglichen Reisekosten bezifferten dies dabei 40 Prozent der Umfrageteilnehmer. Dies ergab eine repräsentative TNS Infratest-Umfrage im Auftrag der Deutschen Vermögensberatung.
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In diesen Fällen hätte der richtige Versicherungsschutz geholfen. Die Reiserücktrittskostenversicherung springt ein, wenn eine Reise nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen werden muss. Sie schützt vor den finanziellen Folgen bei unerwarteten schweren Erkrankungen, bei Unfallverletzungen oder Todesfällen.
Für Vielreisende gibt es günstige Jahresverträge
Reiserücktrittskostenversicherungen gibt es als Einzelvertrag für eine einzelne Reise oder für Vielreisende im entsprechend günstigeren Jahresvertrag. Sie deckt dann bei entsprechender Notwendigkeit die Stornokosten oder sogar die Umbuchungskosten für eine Alternativ-Reise. Beim Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist unbedingt darauf zu achten, dass diese ohne Selbstbeteiligung angeboten wird.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung deckt folgende Situationen ab:
- Tod
- Schwere Unfallverletzung
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
- Bruch von Prothesen
- Lockerung von implantierten Gelenken
- Unerwartet verlegte Schulprüfung, von der die Versetzung oder der Abschluss abhängig ist
- Erheblicher Sachschaden am Eigentum (z. B. durch einen Brandschaden oder Wohnungseinbruch)