Auf die Tagesordnung der 923. Plenarsitzung des Bundesrates kam kurzfristig der Regierungsentwurf zur Reform des Lebensversicherungsrechts mit Änderungen beim Garantiezins und Bewertungsreserven. Im Kern erhoben die Länder keine Einwendungen.

Anzeige

Absurd kurze Beratungsfrist

Statt der eigentlich sechswöchigen Beratungsfrist standen Fachpolitikern der Länder nur wenige Tage zur Vorbereitung einer Stellungnahme zur Verfügung. Helmuth Markov (Die Linke), Ministerpräsident in Brandenburg, kritisierte die „absurd kurze Beratungsfrist“. Bereits Ende 2012 war auf dem Rücken des SEPA-Begleitgesetzes eine Kürzung der Bewertungsreserven zur Sprache gekommen. Aus Markovs Sicht sollte in einer ähnlichen Nacht- und Nebelaktion dazu eine Entscheidung herbeigeführt werden. So stehe der Wunsch nach Durchsetzung des Gesetzes in keinem Verhältnis zu seinen enormen Auswirkungen. In Deutschland gibt es 92 Millionen Lebensversicherungsverträge. Kunden verdienten daher ein gründliches Gesetz, dass erst dann Leistungen kürze, wenn alle anderen Varianten ausgeschöpft seien.

Wenn das Gesetz bereits im Juli in Kraft trete, bleibt den Versicherungskunden keine Zeit, den Vertrag zu prüfen und zu überlegen, ob sie ihn behalten oder ggf. kündigen wollen. Darin waren sich Markov und SPD-Politikerin Cornelia Prüfer-Storcks einig. Altkunden, deren Verträge in naher Zukunft auslaufen, könnten durch die neue Regelung Einbuße in erheblicher Höhe haben. Sie sollten auf gesicherter Informationsgrundlage entscheiden können. So sollte man der Empfehlung des Agrar- und Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates auf Vorschlag Hamburgs folgen, und das Gesetz erst zum 1. Januar 2015 in Kraft treten lassen. Aus Markovs Sicht sei eine Befristung der Regelung aber der kleinste gemeinsame Nenner. Er fordert auch eine Information an Versicherungsnehmer, in welcher Höhe ihnen die Beteiligung gekürzt wurde. „Druck und Verunsicherung für Millionen Versicherungskunden sind ein politisches Armutszeugnis“, fasst er zusammen.

Der parlamentarische Staatssekretär der CDU, Steffen Kampeter, erklärte ausführlich den Handlungsbedarf aufgrund des aktuellen Niedrigzinsumfeldes. Je später die Regelungen in Kraft trete, desto später könne es einen Interessenausgleich geben zwischen Kunden, Aktionären und Unternehmen. Auch weil es in der letzten Legislaturperiode nicht gelungen sei, dem Problem zu begegnen, wolle man jetzt schnell handeln. Weitere Vorhaben könne man im Zuge der Maßnahmen zur Stärkung der Honorarberatung umsetzen, so Kampeter.

Mehr Transparenz: Provisionsoffenlegung soll auf alle geldwerten Vorteile ausgeweitet werden

Laut des neuen Paragraphen 61 im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen alle Versicherungsvermittler ihren Kunden künftig die Provision vor dem Vertragsabschluss ausweisen, und zwar in Euro und Cent. Der Bundesrat sieht in dieser vorgesehenen Verpflichtung grundsätzlich eine geeignete Möglichkeit, Kunden das Eigeninteresse des Versicherungsvermittlers am Abschluss des Vertrages offen zu legen und damit die Transparenz über bestehende Vertriebsanreize zu erhöhen.

Doch bestehe die Gefahr, dass Umgehungstatbestände zu Lasten der Kunden geschaffen werden: Die Regelung erstreckt sich ihrem Wortlaut nach nur auf die bei Abschluss anfallenden Provisionen und nicht insgesamt auf geldwerte Vorteile. Laut Gesetzesbegründung wurde nur aus Gründen der Praktikabilität auf die Offenlegung weiter gehender Provisionen, wie zum Beispiel Bestandsprovisionen und Ähnliches, verzichtet. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Regelungen zur Provisionsoffenlegung auszuweiten und grundsätzlich alle gewährten geldwerten Vorteile zu erfassen, heißt es in der Stellungnahme der Länder.

Anzeige

Die Änderung im Vertragsgesetz hat grundlegend weitreichende Auswirkungen für Versicherungsvermittler und Vertriebsgesellschaften.

Deutscher Bundesrat