Eine der wichtigsten Änderungen im neuen LVRG ist die geplante Absenkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf dann 25 Promille. Damit können die Abschlusskosten von den Vermittlern nur noch bis zu dieser Höhe geltend gemacht werden. Die geplante Kostensenkung werde damit jedoch nicht erreicht. Besser wäre es laut GDV, die kalkulatorischen Abschlusskosten auf maximal 0,4 Prozent der jährlichen Beitragssumme zu begrenzen. Gut wäre, wenn die Abschlusskosten dann höchstens für die ersten zehn Vertragsjahre eingerechnet werden. Laut GDV würde das für die Versicherten wesentlich höhere Rückkaufwerte bringen und “den veränderten Anforderungen der Gesellschaft an die Flexibilität von Lebensversicherungen gerecht” werden. Die geplante Offenlegung der Abschlusskosten verfehle laut GDV ihr Ziel. Stattdessen schlägt der GDV in seiner ausführlichen Stellungnahme einen Ausweis der Gesamtkostenbelastung des jeweiligen Lebensversicherungsvertrages vor.

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Die im neuen Gesetz vorgesehene Erhöhung der Mindestbeteiligung der Kunden am Risikoüberschuss der Lebensversicherer sieht der Verband ebenfalls skeptisch. Dies schwäche die Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer und enge deren Spielraum für die Eigenkapitalbildung unter dem zukünftigen EU-Finanzregelwerk Solvency II stark ein. Der GDV merkt weiterhin an, dass die Umsetzung der Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes zum 1. Januar 2015 “technisch nicht umsetzbar” sei. Realistisch sei eine Umsetzung zum 1. Januar 2016.

Eine geplante gesetzliche Ausschüttungssperre für wirtschaftlich schlechter gestellte Lebensversicherer sieht der GDV ebenfalls skeptisch. Damit verlieren die Versicherer die Möglichkeit, neues Kapital aufzunehmen. Die Sperre würde außerdem nicht die individuelle Kapitalausstattung der Unternehmen berücksichtigen.

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Dagegen lobt der Verband die geplante Modifikation der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven.
Die bereits im vergangenen Jahr von einer internen Arbeitsgruppe des GDV erarbeiteten Vorschläge für eine Reform wurden nach Kritik aus den Reihen der Versicherer zunächst wieder auf Eis gelegt.
Die Bundesregierung plant, das neue Lebensversicherungsreformgesetz noch während der Fußballweltmeisterschaft im Schnellverfahren durchzudrücken. Der Gesetzentwurf lag dem Kabinett bereits Anfang Juni vor. Parlament und Bundesrat sollen die Reform in den nächsten Wochen beschließen.