Provisionsverbot - Verbietet MiFiD II Provisionen für Makler?
Provisionsverbot - Laut einem aktuellen Papier der europäische Wertpapieraufsicht ESMA zur Umsetzung der neuen Regeln für die Finanzbranche (MiFID II) sollen Provisionen künftig nur noch dann erlaubt sein, wenn sie nachweislich dem Wohl der Kunden dienen und nicht zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Finanzhäuser eingesetzt werden.
Provisionen sollen, so ESMA (European Securities and Markets Association), nur dann erlaubt sein, wenn diese ausschließlich zur Verbesserung des Service oder der Beratungsqualität gegenüber dem Kunden dienen. Dies schlägt die ESMA in ihrem aktuellen Papier zur Umsetzung der neuen Regeln für die Finanzbranche (MiFID II) vor.
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So sollen Provisionen nicht mehr zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Finanzhäuser eingesetzt werden dürfen, sondern ausschließlich zur Verbesserung des Service oder der Beratungsqualität gegenüber dem Kunden dienen.
40 Prozent der freien Makler und Finanzvertriebe wären von Provisionsverbot betroffen
Gravierend sind vor allem die Auswirkungen auf den freien Vermittlermarkt. Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH): „Bisher hat noch keiner so richtig gemerkt, was die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie für die auf Provisionsbasis tätigen Vermittler in Deutschland bedeutet. Künftig darf sich nämlich nur „unabhängiger Berater" nennen, wer keine Provisionen mehr annimmt. Davon wären nach Angaben von Rauch 40 Prozent des Marktes der freien Makler und Finanzvertriebe betroffen.
Rauch sieht die Umwälzung in der Branche als unausweichlich: „Das ist ein Riesenschritt für den Verbraucherschutz, der nicht verwässert werden darf; die europäische Gesetzgebung greift damit der nationalen Legislative vor und setzt sich massiv für die Umsetzung eines Provisionsverbots für unabhängige Berater ein."
Trilogverhandlungen zu MiFID II scheitern nicht am Provisionsverbot
Bereits im Dezember 2013 war über ein Provisionsverbot im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie MiFID II spekuliert worden. Demnach sollten Makler und unabhängige Finanzberater voraussichtlich ab 2016 keine Provisionen mehr erhalten dürfen.
Allerdings waren die Spekulationen kurz darauf beendet worden. So waren die Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischen Rat über eine neue Finanzmarktrichtlinie seinerzeit gescheitert.
Allerdings sei das Provisionsverbot selbst nicht der Grund gewesen, warum die Verhandlungen über MiFID II gescheitert seien, ließ Europaabgeordneter Markus Ferber (CSU) wissen. Stattdessen seien unterschiedliche Auffassungen über den Derivate-Handel die Ursache gewesen, etwa die Frage, wie der Hochfrequenzhandel zukünftig reguliert werden könne. Wurde die Entscheidung also nur vertagt? Vom Tisch ist das Provisionsverbot noch lange nicht.
Versicherungswirtschaft kämpft gegen Lebensversicherungsreformgesetz
Während die deutsche Versicherungswirtschaft, inklusive GDV, PKV-Verband, den Vermittlerverbänden (BVK, VDVM, VGA, VOTUM, AfW, BDV) und Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, aktuell gegen das geplante Lebensversicherungsreformgesetz kämpft und den Bundestag in einem Appell auffordert, von einer geplanten Provisionsoffenlegung abzusehen und die bisherige Praxis beizubehalten, unterstützt der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) die Wertpapieraufseher in ihrem Kurs.
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„Wir bestärken die ESMA darin, den Weg für ein endgültiges Provisionsverbot zu ebnen", sagt Karl Matthäus Schmidt, Vorsitzender des Vorstands des BVDH, in Berlin. So würden die Pläne der ESMA die Verbraucherrechte stärken. Zudem helfe ein Provisionsverbot Interessenkonflikte in der Beratung zu Finanzprodukten zu vermeiden, erklärte Schmidt.