Am 4. Juli wird voraussichtlich das Lebensversicherungsreformgesetz vom Bundestag beschlossen. Ein wesentlicher Inhalt ist die Regelungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere, „um sicherzustellen, dass alle Versicherten auf gerechte Art und Weise an den Bewertungsreserven beteiligt werden“, heißt es seitens der Gesetzgeber.

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Die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten soll demnach begrenzt werden, um die Garantien der Bestandskunden zu sichern. Bewertungsreserven entstehen vor allem durch hochverzinste Wertpapiere, die den Kunden bisher zusätzliche Gewinne brachten: Im Jahr 2013 waren es in jeder Lebensversicherung durchschnittlich 930 Euro, oft sogar weit mehr.

BdV kritisiert die Kürzung der Bewertungsreserven

Nach der Reform werden die Bewertungsreserven in mindestens vier Millionen Verträgen ganz oder teilweise gestrichen. Das haben die Finanztip-Experten errechnet – auf Basis von Zahlen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft und der Bundesbank.

Kritisch sieht das auch der Bund der Versicherten. Dieser erkennt in den geplanten Kürzungen der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven einen klaren Verstoß gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und behält sich juristische Schritte vor. „Wir werden intensiv prüfen, ob die Pläne der Regierung rechtens sind und wie Verbraucher und Verbraucherschutzverbände gegebenenfalls dagegen vorgehen können“, versprach Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Diese Lebensversicherungen sind betroffen

Betroffen sind laut Finanztip kapitalbildende Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und in den nächsten fünf bis sieben Jahren auslaufen. „Je näher das Ende des Vertrags rückt, desto eher lohnt sich jetzt eine Kündigung“, sagt Versicherungsexperte Saidi Sulilatu.

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„Nur wenn der Vertrag mehr als 10.000 Euro wert ist und keine wertvollen Zusatzversicherungen beinhaltet, kommt eine Kündigung überhaupt in Betracht“, erklärt Sulilatu. Dabei müssen sie allerdings ihre Kündigungsfrist beachten. Nicht jeder Vertrag, für den sich eine Kündigung jetzt rechnen würde, kann auch tatsächlich beendet werden. „Nur wer bis zum 1. August noch kündigen kann, hat eine Chance, seine Bewertungsreserven zu retten“, sagt Fachmann Sulilatu. Das Verbraucherportal Finanztip bietet zur Prüfung der Verträge einen kostenlosen Rechner an.