Gothaer Versicherung zahlt für Drogentod von Maria Kwiatkowsky
Die Nachwuchsdarstellerin Maria Kwiatkowsky starb 2011 an einer Überdosis Kokain, während sie in den Dreharbeiten zu dem Film „Erfindung der Liebe“ steckte. Doch die Gothaer Versicherung wollte für den Schaden nicht aufkommen, weil u.a. strittig war, ob es sich bei dem Drogentod um ein Unfallereignis handelt. Nun hat die Gothaer in einem Vergleich der Zahlung von 550.000 Euro zugestimmt.
Mitten in den Dreharbeiten zum Kinofilm „Die Erfindung der Liebe“ starb die junge Schauspielerin Maria Kwiatkowsky an einer Überdosis Kokain. Weil sie eine Hauptrolle spielte, entstanden der Produktionsfirma Coin Film Mehrkosten von 759.000 Euro – das Drehbuch musste umgeschrieben werden, nicht fertig gedrehte Szenen wurden neu besetzt.
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Die Mehraufwendungen machte die Medienfirma bei der Gothaer Versicherung geltend, bei der sie den Ausfall eines Hauptdarstellers abgesichert hatte. Die Versicherung aber weigerte sich zu zahlen, weil Kwiatkowsky in einem Gesundheitsfragebogen fälschlicherweise angab, keine Drogen zu nehmen. Dies sei eine „arglistige Täuschung“, betonte die Gothaer, weshalb man für den Schaden nicht aufkommen wolle (Versicherungsbote berichtete).
Tod durch Überdosis als Unfall gewertet
Es entwickelte sich ein bitterer Rechtsstreit, der bis in die höchste Instanz ausgefochten wurde. Das Landgericht und Oberlandesgericht Köln hatten die Klage der Filmfirma abgewiesen und der Versicherung recht gegeben. Anders urteilte der Bundesgerichtshof – er sah einen Fehler in der Urteilsbegründung und hob im Oktober 2013 die Richtersprüche der Vorinstanzen auf. Am Dienstag musste nun erneut das Oberlandesgericht Köln über den Rechtsstreit entscheiden.
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Nach dem langen Prozess einigten sich die Versicherung und die Filmfirma auf einen Vergleich. In einer ersten Einschätzung machten die Richter des Oberlandesgerichtes Köln deutlich, dass der Drogentod durch Überdosis als Unfall zu werten sei und eine Klage von Coin Films wohl Erfolg habe. Beide Parteien stimmten daraufhin einer Zahlung von 550.000 Euro zu.