Prokon - Zerschlagung ist vorerst vom Tisch
Prokon: Versöhnliche Nachrichten für alle 75.000 Prokon-Anleger gab es heute nach einer gemeinsamen Besprechung des Insolvenzverwalters mit Gläubigern des insolventen Windkraftbetreibers. Demnach soll Prokon erhalten bleiben – den Anlegern werden verschiedene Optionen unterbreitet, aus Prokon auszusteigen oder weiterhin in die Windkraft zu investieren.
Der insolvente Windkraftbetreiber Prokon soll erhalten bleiben. Darauf haben sich die Gläubiger und der Insolvenzverwalter in einer gemeinsamen Besprechung verständigt, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Auch die Windparks in Deutschland und Polen will Prokon vorerst behalten. Ein Insolvenzplan soll auf der Gläubigerversammlung am 22. Juli beschlossen werden und das Überleben des Energiekonzerns sichern.
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An der heutigen Aussprache hätte sich Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin beteiligt sowie drei Gläubigergruppen: die Freunde von Prokon, die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Sie seien dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Fortführung der Prokon Regenerative Energien GmbH im Sinne der Anleger sei, wie es in der Pressemitteilung heißt.
75.000 Anleger bangen um ihr Geld
Im Januar 2014 hatte Prokon einen Insolvenzantrag stellen müssen, seitdem bangen rund 75.000 Anleger um ihr Geld. Sie haben insgesamt 1,4 Milliarden Euro an Genussrechts- Beteiligungen investiert, die der Windkraftbetreiber teils mit Postwurfsendungen und Medienwerbung eingesammelt hatte. Ein Totalverlustrisiko ist bei Genussrechten nicht ausgeschlossen, kommen doch bei einer Pleite zuerst alle anderen Gläubiger zum Zug. Auch beim Skandal um den Finanzdienstleister Infinus waren Genussrechte im Spiel.
Prokon vertraut jedoch darauf, mit dem vorgestellten Insolvenzplan nun den geschädigten Geldanlegern entgegenzukommen. Den Genussrechte-Inhabern sollen nun verschiedene Optionen eröffnet werden:
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- Eine Eigenkapitalkomponente soll jenen Anlegern zur Verfügung stehen, die ihre Genussrechte in Eigenkapital wandeln und so Gesellschafter von Prokon werden wollen
- Wer nicht investiert bleiben will, kann einen Teil der Genussrechte in handelbare Anleihen umwandeln. Dies würde eine Möglichkeit zum Ausstieg bieten.
- Prokon will Unternehmensteile und Beteiligungen verkaufen, die nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens gehören. Anleger können sich dieses Geld bar auszahlen lassen oder die Möglichkeit erhalten, damit investiert zu bleiben und neues Eigenkapital zu erwerben.
Anleger verlieren wohl 40 bis 70 Prozent des investierten Kapitals
Die Firma Prokon wurde 1995 von Carsten Rodbertus im schleswig-holsteinischen Itzehoe gegründet. Prokon beschäftigte zum Zeitpunkt der Insolvenz 1.300 Mitarbeiter und gehörte zu einem der wichtigsten Unternehmen in der Region. Der Öko-Anbieter hatte sich auf die Finanzierung von Windparks und Bioenergie spezialisiert und Genussscheine mit einer zugesagten Verzinsung von 6 Prozent beworben. Die versprochenen Renditen konnte das Unternehmen jedoch nicht erwirtschaften, so dass es nun hoch verschuldet ist. Insolvenzverwalter Penzlin hatte angekündigt, dass die Anleger 40 bis 70 Prozent ihres investierten Kapitals verlieren könnten.