Württembergische Lebensversicherung AG - Garantiezusagen an Kunden von Ausschüttungsstopp nicht betroffen
Die Württembergische Lebensversicherung AG verkündete am Freitag eine Ausschüttungssperre an die Aktionäre. Doch sind davon auch Garantiezusagen an die Lebensversicherungs- Kunden der Württembergischen betroffen? In einem Statement beruhigt die Württembergische nun: die Garantien werden weiter bedient. Ein Fragezeichen steht jedoch hinter der Beteiligung an den Bewertungsreserven des Lebensversicherers.
Es war für viele Branchenkenner ein kleiner Schock, als die Württembergische Leben am Freitag als erster börsennotierter Lebensversicherer einen Ausschüttungssperre verkündete. Trotz erwarteter Gewinne wolle man „bis auf weiteres keine Dividende mehr zahlen“, hieß es in einer Börsen-Pflichtmitteilung des Versicherungskonzerns, der zur Wüstenrot & Württembergische-Gruppe gehört. Durch die Maßnahme solle „die Eigenkapitalbasis weiter gestärkt“ werden (Versicherungsbote berichtete).
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Möglich macht diese Ausschüttungssperre das neue Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG), welches erst am Freitag den Bundesrat passiert hat und damit in Kraft treten kann. Doch müssen nun auch die Kunden der Württembergischen Lebensversicherung AG befürchten, dass garantierte Zusagen aus ihren Lebensversicherungs-Verträgen nicht mehr bedient werden? Schließlich ist das Instrument eines Ausschüttungsstopps laut Gesetz nur gestattet, wenn die Erfüllung langfristiger Garantien gefährdet ist.
Nur Aktionäre von Ausschüttungssperre betroffen
In einem am Freitag veröffentlichten Statement beruhigt die Württembergische Leben ihre Versicherungskunden. „Die heute in der ad-hoc-Meldung der Württembergischen Leben AG bekanntgegebene Ausschüttungssperre betrifft nur die Dividendenzahlung an Aktionäre, nicht die Garantiezusagen an die Kunden. Diese werden selbstverständlich weiter erfüllt“, heißt es in einer ergänzenden Meldung, die Unternehmenssprecher Dr. Immo Dehnert auf Anfrage von Versicherungsbote übersandt hat. Zudem zahle die Württembergische Leben eine „attraktive Überschuss- und Gewinnbeteiligung“. Das Statement ist auch auf der Webseite der Württembergischen veröffentlicht.
Doch wie sieht es mit der Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven aus? Laut Lebensversicherungs-Reformgesetz ist ein Ausschüttungsstopp nur dann notwendig, wenn der Versicherer auch die Bewertungsreserven für den zusätzlichen Sicherungsbedarf zurückhalten will. Ob die Sparer hier Einbußen akzeptieren müssen, dazu will die Württembergische Leben in dieser Woche Stellung beziehen.
Eigenkapital des Versicherers sank 2013 um 6 Millionen Euro
Die börsennotierte Württembergische Lebensversicherung AG mit Sitz in Stuttgart bildet gemeinsam mit ihren Töchtern Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG und Karlsruher Lebensversicherung AG den Konzern WürttLeben. Wie auch andere Lebensversicherer leidet der Konzern derzeit an den niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt und auch an der sinkenden Nachfrage nach Lebensversicherungs-Produkten.
Vor allem das Neugeschäft schwächelte zuletzt deutlich: Der Neubeitrag der WürttLeben sank im Geschäftsjahr 2013 um 11,3% von 154,2 Millionen Euro auf 132,8 Millionen Euro, wie aus dem Geschäftsbericht des Unternehmens hervorgeht. Auch das Konzern-Eigenkapital sank zum 31. Dezember 2013 gegenüber dem Vorjahr um -6,0 Millionen Euro von 302,8 Millionen Euro auf 296,8 Millionen Euro.
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Dennoch zeigte sich das Geschäft des achtgrößten deutschen Lebensversicherers insgesamt stabil. Die Stornoquote lag gemessen am laufenden Jahresbeitrag bei 4,4 Prozent und damit deutlich unter dem Marktdurchschnitt von 5 Prozent.