Allianz startet Pflegeversicherung mit Anpassungsschutz
Die Allianz bringt eine neue Pflegeversicherung auf den Markt. Dabei setzt der Versicherer auf Flexibilität und anpassungssichere Beiträge. So kann bereits in Pflegestufe I eine Pflegerente von 100 Prozent der Pflegerente von Pflegestufe III gewählt werden. Zudem sind eine abgekürzte Beitragsdauer möglich und Todesfallleistungen inbegriffen.
Die Allianz Lebensversicherung AG führt zum Juli 2014 eine Pflegeversicherung mit individuellem Versicherungsschutz ein. Dabei setzt der Tarif Allianz PflegePolice Flexi auf hohe Flexibilität. Statt fester Leistungsstaffeln ist in den Pflegestufen I und II eine freie Wahl zwischen 10 und 100 Prozent der Pflegerente von Pflegestufe III leisten, möglich.
Anzeige
Allianz PflegePolice Flexi mit Anpassungsschutz
Für Demenzerkrankung gibt es in jeder Pflegestufe eine Leistung. So wird bereits bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz (sog. Pflegestufe 0) eine Leistung fällig. Weiterhin ist im neuen Tarif eine Todesfallleistung integriert.
Bei der PflegePolice Flexi sind überdies der Beitrag und die Garantierente ein für alle Mal festgelegt, sie können nicht mehr angepasst werden. Zudem erhöhen Überschüsse die garantierte Pflegerente.
Einmalige Kapitalzahlung bei schwerer Pflegebedürftigkeit möglich
Neben den gewöhnlichen laufenden Beiträgen ist bei der Beitragszahlung auch eine abgekürzte Beitragsdauer möglich. Ebenso können Sonderzahlungen in unterschiedlicher Höhe eingebracht werden. Dazu gibt es eine Nachversicherungsgarantie bei Anlässen wie Heirat, Scheidung, Geburt bzw. Adoption eines Kindes.
Anzeige
Auch wenn der Partner zum Pflegefall geworden oder verstorben ist, kann der eigene Pflegeschutz ohne Risikoprüfung erhöht werden. „Vielfach gehen Ehepaare davon aus, dass einer den anderen im Notfall pflegen wird. Wenn dann aber das Leben anders verläuft als erwartet, kann die neue Pflegeversicherung an die neue Lebenssituation angepasst werden.“, weiß Alf Neumann, Vorstand von Allianz Leben. Auch eine wahlweise einmalige Kapitalzahlung bei schwerer Pflegebedürftigkeit kann mit vereinbart werden.