Die Barmenia-Außendienstmitarbeiterin habe persönlich adressierte Briefe mit einem Angebot für eine Pflege- sowie Sterbegeldversicherung versendet. Die Offerte galt nur für wenige Wochen, die Versicherung hätte man zu einem „moderaten“ Preis und ohne Gesundheitsprüfung abschließen können, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH).

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Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb

Ein Betroffener hatte die Vorgehensweise als „besonders für ältere Menschen gefährlich“ empfunden und die Patientenberatung der Verbraucherzentrale informiert. Die VZHH mahnte daraufhin die Versicherung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ab: Die Barmenia habe gegen Informationspflichten verstoßen, denn der Werbebroschüre mit Willenserklärung lagen keine Vertragsbestimmungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen bei.

Nach Aussage der Verbraucherzentrale wies die Hauptverwaltung der Barmenia Lebensversicherung AG eine Mitschuld von sich: Die beanstandete Werbung sei von einer selbstständigen Außendienstmitarbeiterin ohne Absprache mit der Hauptverwaltung betrieben worden. Sowohl die Außendienstmitarbeiterin als auch die Barmenia unterzeichneten eine von der VZHH geforderte Unterlassungserklärung.

Barmenia schult Mitarbeiter erneut über Vorgehen bei Werbebriefen

Auf Anfrage von Versicherungsbote bestätigte ein Pressesprecher, dass das geschilderte Verfahren von der üblichen Praxis der Barmenia Lebensversicherung a. G. abweicht. „Es handelte sich hierbei um eine eigenmächtige Vorgehensweise einer selbstständigen Handelsvertreterin. Üblicherweise wird die Kundenansprache ausschließlich unter VVG-konformen Bedingungen durchgeführt“, so der Pressereferent. „Unsere Außendienstmitarbeiter/innen sind über das Procedere der Barmenia bei Werbebriefen und Mailings informiert. Trotzdem haben wir die Angelegenheit zum Anlass genommen, noch einmal auf die fachliche und rechtliche Vorgehensweise bei eigenen Werbebriefen zu informieren“, erklärt er weiter.

Verbraucherzentrale rät von Sterbegeldversicherung ab

Vom Abschluss von Versicherungen wie im vorliegenden Fall rät Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg ab: „Auch wenn das Angebot wie im Fall der Barmenia noch so verlockend klingt, wir raten Verbrauchern dringend dazu, nicht die Katze im Sack zu kaufen.“ Vor der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages müssten alle wichtigen Unterlagen auf dem Tisch liegen. „Dazu sollte man genau überlegen, ob eine Versicherung überhaupt sinnvoll ist, und sich gegebenenfalls unabhängig beraten lassen“, so Kranich. Er hätte den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nicht empfohlen, heißt es.

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Eine Sterbegeldversicherung dient der finanziellen Absicherung besonderer Aufwendungen im Sterbefall. Bereits die Gesamtkosten für eine Urnenbestattung können schnell über 5.000 Euro liegen. Bei einer Erdbestattung werden sogar 10.000 Euro erreicht. Da das Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurde, muss jeder selbst vorsorgen. „Sie ist somit sinnvoll für jeden, der seine Angehörigen nicht mit diesen doch sehr hohen Beträgen belasten möchte. Die Versicherungssumme wird beim Tod der versicherten Person fällig“, erklärt Barmenia. Nahezu jeder kann sich versichern, nicht versicherbar sind bei der Barmenia Personen, für die bereits eine Einstufung in eine Pflegestufe der Pflegepflichtversicherung erfolgt ist oder beantragt wurde, oder für die bereits eine Versicherung auf ihr Leben abgelehnt wurde.

Verbraucherzentrale Hamburg, Barmenia Versicherungen