Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Viele Bundesbürger sind aktuell schon im wohlverdienten Sommerurlaub. Doch auch in fernen Gefilden sollte der Schutz des Eigentums nicht vernachlässigt werden.

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Reisegepäckversicherung kommt für Schaden auf

Denn bereits zu Beginn des Urlaubs lauern Gefahren. Flugpassagiere müssen gelegentlich die Erfahrung machen, dass Gepäckstücke abhanden kommen oder auf einem ganz anderen Teil der Welt landen als am geplanten Urlaubsort. Besonders bitter ist das, wenn im Reisekoffer auch Gegenstände von anderen Personen verstaut waren.

Wenn Gepäckstücke verloren gehen, kommt in der Regel eine Reisegepäckversicherung für den Schaden auf. Doch auch wer keine derartige Police besitzt, sollte nicht leer ausgehen, sofern sich Koffer und Taschen in Obhut einer Fluggesellschaft befinden. Denn die Airline haftet für abgegebenes Gepäck.

Fluggesellschaft haftet für verlorengegangene Gegenstände Mitreisender

Dabei gilt: Die Haftung des Fluganbieters greift auch, wenn sich in dem verlorenen Koffer Gegenstände anderer Mitreisender befanden. Das hat der Bundesgerichtshof vor zwei Jahren mit einem Urteil bestätigt (Az. X ZR 99/10).

Was tun, wenn auf Reisen beispielsweise die Handtasche, das Smartphone oder Wertsachen aus dem Hotelzimmer durch einen Einbruch und Diebstahl entwendet werden? Gerade die beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen sind überproportional von Wohnungseinbrüchen betroffen.

Eine Auswertung der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigt, dass gerade in den beliebtesten Urlaubsländern der Bundesbürger die Zahl der Wohnungseinbrüche hoch ist. Europaweiter Spitzenreiter war 2012 mit 240.846 Einbrüchen Italien, gefolgt von England und Wales (227.280 gemeldete Einbrüche), Deutschland (144.117), Frankreich (135.402), Spanien (126.422) und der Türkei (113.772). Dass die Täter ermittelt werden, ist allerdings unwahrscheinlich – weniger als 20 Prozent aller Einbrüche werden aufgeklärt.

Hausratversicherung zahlt bei Einbruch in verschlossenes Hotelzimmer

Vor einem Einbruch ist also auch das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung im Ausland nicht sicher. Aber welche Versicherung zahlt, wenn in die Urlaubsunterkunft eingebrochen wird? In der Regel reicht hierfür eine gute Hausratversicherung aus. Bedingung ist jedoch, dass der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ laut Vertrag inbegriffen ist.

Versichert ist bei der Außenversicherung der „Einbruchdiebstahl“, nicht jedoch der „einfache Diebstahl“. Das bedeutet: nur wenn die Tür des Zimmers oder der Wohnung zum Tatzeitpunkt zugeschlossen war, erbringt der Versicherer eine Leistung. Auch gilt der Schutz nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte – üblich sind hierbei 90 bis 360 Tage. Die Schadenssumme ist in der Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Schaden sofort der Polizei melden

Damit die Außenversicherung greifen kann, muss der Schaden sofort der Polizei angezeigt werden. Im Ernstfall ist sie also umgehend zu informieren, vor allem wenn Kredit- oder EC-Karten gestohlen wurden. Achtung: Alle Karten sollten nach Verlust unverzüglich gesperrt werden.

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Wird im Urlaub der Reisepass oder Personalausweis gestohlen, ist die deutsche Botschaft die erste Anlaufstelle. Sie händigt ein Ersatzdokument aus, mit dem die Rückreise nach Deutschland möglich ist. Wurde der Führerschein entwendet, hilft die Polizei mit einer Verlustbescheinigung aus. Damit darf der Bestohlene die Heimfahrt mit dem Auto antreten. Alle anderen Dokumente können nur die Behörden in Deutschland ersetzen. Welche Versicherungen für den Urlaub noch sinnvoll sind, kann ein Beratungsgespräch klären!

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