Mit den Notfallplänen, auch „Testamente“ der Banken genannt, soll es im Krisenfall möglich sein, systemrelevante Finanzinstitute zu sanieren oder abzuwickeln. Grundlage der Pläne ist die im Jahr 210 verabschiedete „Dodd-Frank-Act“. Es soll in Zukunft vermieden werden, dass die Rettung der systemrelevanten Banken auf Kosten der Steuerzahler erfolgt.

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Rettungspläne mangelhaft: Banken haben Zeit bis Juli 2015

Doch was die Banken bisher an Notfallplänen vorgelegt haben, verdient das Prädikat „mangelhaft“. In den 2013 von den Häusern eingereichten Notfallplänen machten diese Annahmen, die laut Behörden „unrealistisch“ und „inadäquat unterstützt“ sind. Die erforderlichen Änderungen in den Unternehmensstrukturen seien weder erfolgt noch identifiziert, berichtet die Neue Züricher Zeitung (NZZ).

Einen klaren Weg durch eine eventuelle Insolvenz zeigten die Notfallpläne ebenfalls nicht. Die US-Behörden verschickten jetzt Briefe an die betroffenen Banken, in denen an diese spezifische Anforderungen gestellt werden. Bis spätestens Juli 2015 haben die Banken nun für eine Überarbeitung der Notfallpläne Zeit.

Veränderungen in den Unternehmensstrukturen notwendig

Laut US-Behörden müssen die Finanzinstitute in ihren Häusern weniger komplexe Rechtsstrukturen schaffen und eine Holding-Struktur aufbauen. Der stellvertretende Chef der FDIC, Thomas Hoenig, teilt mit, dass die Notfallpläne keinen glaubwürdigen oder klaren Weg durch eine Insolvenz aufzeigen und von unrealistischen Annahmen ausgegangen worden sei.

Beobachter zeigten sich überrascht, wie deutlich die US-Behörden bei ihrer Rüge geworden sind. Es wird vermutet, dass den Banken noch einmal Dampf gemacht werden sollte oder es Bedarf an einer gemeinsamen Stellungnahmen gegeben habe.

UBS und Credit Suisse überarbeiten bereits ihre Notfallpläne

UBS und Credit Suisse sind nach eigenen Angaben bereits dabei, ihre Rechtsstrukturen entsprechend anzupassen. Beide Häuser planen ebenfalls, eine Holding-Struktur einzuführen. Für die in der Schweiz systemrelevanten Bereiche wollen beide Finanzinstitute Tochtergesellschaften gründen.

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Bei den gerügten Großbanken handelt es sich um die Bank of America, die Bank of New York Mellon, Barclays, Citigroup, Credit Suisse, Deutsche Bank, Goldman Sachs, JP Morgan, Morgan Stanley, State Street und UBS.