Mit immer mehr Vorschriften und Qualifizierungsanforderungen will die Bundesregierung die Qualität der Finanzberatung verbessern. Umso erstaunlicher ist eine Broschüre, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Januar 2014 veröffentlicht hat. Unter dem Titel „Zusätzliche Altersvorsorge“ will das Ministerium von Andrea Nahles (SPD) einen „praktischen Ratgeber auf dem Weg zu einem finanziell gesicherten Ruhestand“ anbieten. Doch wie das Onlineportal Portfolio International berichtet, enthält die Broschüre haarsträubende Fehler und Aussagen, die geradezu irreführend sind (hier als pdf einsehbar).

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Das beginnt bereits bei der Auswahl der privaten Altersvorsorge-Produkte. Ausführlich behandelt werden lediglich Riester-Renten und die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Alle anderen Vorsorgemöglichkeiten – ob Aktien, Immobilien, Banksparpläne etc. – werden nur kurz angerissen oder fehlen völlig. Bestenfalls angedeutet wird der Rat, dass man mit einem Vorsorgemix sein finanzielles Risiko minimieren kann. Sogar die staatlich geförderte Basisrente wurde komplett übergangen.

Ungebundene Vermittler werden in Broschüre verschwiegen

Wirklich bedenklich sind die Ratschläge zum Thema „Beratung/Vertrieb“. Das wird schon daran deutlich, dass der Finanzanlagenvermittler nach §34f in der Broschüre ebenso fehlt wie der Versicherungsmakler oder Honorarberater. Mit keinem Wort werden ungebundene Vermittler erwähnt! Stattdessen raten die Verfasser dazu, sich bei einem „Versicherungsvertreter, dem Sie vertrauen“, beraten zu lassen. Kann etwa bloß die Ausschließlichkeit zur Altersvorsorge beraten? Dass Makler für ihren Rat persönlich haften, erfährt der Leser folglich nicht.

Zudem wird empfohlen, „sich beim Rentenversicherungträger, Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse“ zu informieren, sofern man mit besagten Adressen zufrieden sei. Warum die Bankenberatung in einem offiziellen Ratgeber der Bundesregierung so prominent hervorgehoben wird, dürfte Geheimnis der (im Impressum nicht namentlich genannten) Verfasser bleiben. Gerade der offizielle Charakter des Heftes hätte es erfordert, alle Formen der Finanzvermittlung und -beratung aufzuführen.

“Holen Sie sich unabhängige Informationen“ - bei den Dachverbänden der Banken?

Dem wichtigen Rat „Holen Sie sich unabhängige Informationen ein“ folgt am Ende der Broschüre eine Auflistung von Adressen als Ansprechpartner, die ebenjene Empfehlung sogleich ad absurdum führt. Verwiesen wird neben Verbraucherorganisationen unter anderem auf den Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) sowie den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Zwar geben diese Verbände gelegentlich Tipps zur Altersvorsorge auf ihren Webseiten, die auch nützlich sein können. Aber sind diese Informationen wirklich unabhängig? Schließlich vertreten die Verbände die Interessen der in ihnen organisierten Unternehmen – welche Altersvorsorgeprodukte vermitteln und verkaufen. Hier kann durchaus ein Interessenkonflikt bestehen.

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Es bleibt ein Rätsel, was das Ministerium mit seiner Broschüre erreichen will. Sie liefert weder einen umfassenden Überblick über Altersvorsorge-Optionen noch klärt sie über die gesellschaftlichen und juristischen Grundlagen auf. Viele dieser Empfehlungen scheinen willkürlich und sind sogar fehlerhaft. Ein Vermittler muss für falsche Anlageberatung haften. Die Bundesregierung muss es offenbar nicht.

Portfolio International