In seiner aktuellen Ausgabe äußert die Wirtschaftwoche einen Verdacht, der – sollte er nachgewiesen werden – einen Gesetzesverstoß darstellt. Demnach solle die Bank für Vermögen (BfV), die Teil der BCA-Gruppe ist, Anlageberater mit mangelhaften Qualifikationen zulassen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, so könne ihn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit dem Entzug der KWG-Lizenz ahnden.

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Die rechtliche Grundlage ist jedoch für die gesetzlich vorgeschriebene Beratersachkunde sehr schwammig. Demnach könne die Sachkunde der Berater auch „in anderer geeigneter Weise“ nachgewiesen werden. Es ist daher fraglich, ob unzufriedene Kunden ihre Verträge nun leicht rückabwickeln können.

Weiterbildung im Fokus der BfV

Unter dem Haftungsdach würden es der BfV zufolge regelmäßige Kontrollbesuche geben. Diese würden von der Compliance-Abteilung durchgeführt, vom Wirtschaftsprüfer und von der internen Revision. Zudem müssten die Berater einmal im Jahr an einer „umfassenden Haftungsdachschulung“ teilnehmen. Die hauseigene Akademie bietet darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Deutschen Makler Akademie und der Frankfurt School of Finance freiwillige Weiterbildungskurse an.