PKV ab 59 Euro - PKV-Verband geht juristisch gegen irreführende Werbung vor
PKV ab 59 Euro - Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geht nun auch juristisch gegen irreführende Werbung für private Krankenversicherungen vor. Dazu sollen die Urheber entsprechender irreführender Werbeangebote eine Abmahnung erhalten und Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen.
Eine private Krankenversicherung für 59 Euro abschließen? Noch immer finden sich im Internet zahlreiche Werbeanzeigen, die einen PKV-Tarif zu einem Traumpreis anbieten, der nicht möglich ist. Vor Wochen hatte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) angekündigt gegen derart unseriöse Werbung im Netz vorzugehen und den Missbrauch von Firmenlogos in solchen Anzeigen stoppen. Denn aus Sicht der Privaten Krankenversicherung stellen diese angeblichen Billigangebote ein großes Ärgernis dar. „Sie beschädigen das Ansehen der PKV, das für besonders hochwertigen Versicherungsschutz und für eine umfassende Gesundheitsversorgung steht.“, erklärte Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).
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Keine Tarife mit Billigst-Beiträgen bekannt
Ein Umfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen ergeben, dass zu den in einschlägigen Werbungen genannten Billigst-Beiträgen kein Tarif bekannt ist, der den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung bietet (darunter z.B. freie Arztwahl, Unterkunft in Ein- oder Zweibettzimmern, Chefarztbehandlung).
Zwar gibt es einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen. Allerdings sind diese an sehr enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf spezielle Zielgruppen wie z.B. Studenten, Beamtenanwärter oder Meisterschüler. Solche Tarife werden aber in der Regel ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, weil sie nur für vorübergehende Lebensphasen gelten. Sie entsprechen nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung.
Nun macht der PKV-Verband Ernst und will juristisch gegen die fragwürdigen Werbetricks à la ‚PKV ab 59 Euro‘ vorgehen. „Werbungen für Tarifangebote zu einem Preis, der so am Markt nicht verfügbar ist, sind unzutreffend und damit irreführend. Sie verstoßen gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Dies gilt auch für das Verschweigen wesentlicher Merkmale, wenn beworbene Tarife nicht die typischen Leistungen einer privaten Krankenversicherung umfassen.“, erklärte der Verbands-Direktor.
PKV-Verband: Urheber erhalten Abmahnung erhalten und sollen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen
Dazu sollen die Urheber entsprechender irreführender Werbeangebote eine Abmahnung erhalten und Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Zuwiderhandlungen sollen dann empfindliche Strafzahlungen folgen.
„Bei einigen dieser scheinbaren Billig-Angebote liegt der Verdacht nahe, dass es sich gar nicht um Werbung für reale Versicherungen handelt, sondern andere Absichten dahinterstecken. Meist führen diese Werbeanzeigen direkt zu Internet-Fragebögen, wo persönliche Daten abgefragt werden, die sich anschließend gewinnbringend für völlig andere Zwecke vermarkten lassen.“, erklärte Leienbach.
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So ergaben Praxistests von Verbraucherschutz-Journalisten, dass in keinem einzigen Fall nach dem Ausfüllen solcher Fragebögen ein konkretes Versicherungsangebot folgte. Stattdessen erhielten die Tester aber z.B. ein versehentlich bestelltes Zeitschriften-Abonnement.