Viele Jugendliche starten zurzeit in ihr Berufsleben. Einhergehend damit erhalten die Berufsstarter einen Sozialversicherungsausweis von der Rentenversicherung. Der Sozialversicherungsausweis wird bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme von der Krankenkasse beim Rentenversicherungsträger beantragt, der ihn dann per Post verschickt.

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Ändert sich der Familienname, muss ein neuer Sozialversicherungsausweis angefordert werden

Die in diesem wichtigen Dokument enthaltenen Daten, welche der Rentenversicherung gemeldet wurden, sollten genau überprüft werden. Denn nur wenn alle Angaben stimmen, werden die Beiträge für die spätere Rente von Anfang an richtig verbucht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Ändern sich Familien- oder Vorname, wird von der Krankenkasse ein neuer Ausweis angefordert und ebenfalls von der Deutschen Rentenversicherung versandt. Wer seinen Ausweis verliert, muss ihn neu beantragen. Ansprechpartner ist hier ebenfalls die Krankenkasse.

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Weitere Auskünfte zum Sozialversicherungsausweis und anderen Themen erteilen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

Deutsche Rentenversicherung Bund