Riester-Rente: Mehr Transparenz bei der Altersvorsorge gefordert
Riester-Rente: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Verordnungsentwurf die Ausgestaltung eines Produktinformationsblattes für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente konkretisiert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und Verbraucherschützer nehmen nun dazu Stellung.
Zu dem vom Bundesfinanzministerium (BMF) Mitte August vorgelegten Papier zur Ausgestaltung eines Produktinformationsblattes (PIB) für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte haben nun Verbraucherschützer und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Stellung genommen. Jedoch setzen sie bei ihrer jeweiligen Stellungnahme unterschiedliche Schwerpunkte. Dies geht aus einem Bericht des Onlineportals fonds professional hervor.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die im Verordnungsentwurf vorgeschlagene Darstellung der Gesamtkosten durch die Kennzahl „Reduction in Yield“ (RIY oder Effektivkosten). Um einen Kostenüberblick zu erhalten, reiche dies laut einer Pressemitteilung des vzbv nicht aus. Besser wäre die Darstellung in Euro und Cent.
Als einen wichtigen Schritt bezeichnete hingegen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Papier. Es berücksichtige auf der einen Seite das Kundeninteresse an einem einfach zu verstehenden PIB. Auf der anderen Seite komme es dem Interesse an rechtssicheren Vorgaben nach, die den Produktanbietern wichtig sind. An der RIY hält der GDV im Gegensatz zum vzbv fest.
Studie als Grundlage für den Verordnungsentwurf des BMF
Der vom BMF den Branchenverbänden zur Diskussion vorgelegte Entwurf basiert auf einer Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. Hintergrund für die Beauftragung war die Bitte des Finanzausschusses des Bundestages an das BMF, die Frage der Kostenabgrenzung bei Riester- und Rürup-Renten abzubilden.
Nach Angaben des vzbv verpflichtet der Verordnungsentwurf die Produktanbieter zu einem standardisierten Muster-Produktinformationsblatt, das öffentlich zugänglich sein muss. Ein individuelles Produktinformationsblatt solle der Verbraucher darüber hinaus vor dem Vertragsabschluss erhalten. Über die Kosten und Leistungen in der Auszahlungsphase wären damit die Verbraucher bereits von Beginn an informiert.
Riester-Rente: Kosten prozentual zum gebildeten Kapital ausweisen
Laut vzbv werden die Verbraucher aber nur unzureichend über die Kosten ihrer Verträge informiert. Die im BMF-Papier verwendete Kennzahl RIY soll den Verlust durch versicherungsbezogene Kosten aufzeigen. In dieser Kennzahl werden die durch die Abschlusskosten entstehenden Renditeeinbußen und die laufenden Kosten inklusive der Kapitalanlagekosten zusammengeführt.
Um die Verbraucher verständlich über die Gesamtkosten der Altersvorsorgeprodukte zu informieren, seien die Vorschläge laut vzbv aber nicht ausreichend. Kostenbelastung in Euro und Cent wären anstatt einer Finanzkennziffer verbraucherfreundlich.
Der vzbv schlägt vor, die Kostenbelastung durch eine prozentuale Minderung des Kapitals abzubilden (RIP – Reduction in Payment). Durch den Bezug auf das gebildete Kapital kann der Verbraucher den durch die Kosten verursachten Vermögensverlust erfassen.
Chancen-Risiko-Klassen vom GDV gefordert
In seiner Stellungnahme setzt sich der GDV detailliert mit den Chancen-Risiko-Klassen (CRK) auseinander. In diese CRK sollen die Vorsorgeprodukte dem BMF-Papier zufolge eingruppiert werden, was laut dem GDV gemeinsam mit dem Preis-Leistungsverhältnis die zentralen Punkte des PIB darstellt. Diese beiden Inhalte sind darüber hinaus miteinander verbunden, da in Abhängigkeit von der CRK die Wertentwicklung des Preis-Leistungsverhältnisses festgelegt werden soll. Im vorgelegten Entwurf sei aber laut GDV für die CRK lediglich eine untaugliche Zwischenlösung vorgestellt worden– sowohl bei der Namensgebung der Chancen-Risiko-Klassen, als auch bei dem eigentlichen Klassifizierungsverfahren.
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Das endgültige Klassifizierungsverfahren soll durch eine eigens hierfür zu bildende Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) entwickelt werden. Diese solle so schnell als möglich berufen werden. Dem GDV zufolge sei darüber hinaus die Tabelle ebenfalls untauglich, die die Vorgaben zu den Wertentwicklungen (in Abhängigkeit von der CRK) darstellt. Der Grund hierfür liege in den darin enthaltenen zu niedrigen Brutto-Werten, bei denen die Kosten noch nicht berücksichtigt seien.
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