MH17 - Hinterbliebene werden finanziell entschädigt
MH17: Der Abschuss eines Passagierflugzeuges über der Ukraine kostete 298 Passagieren das Leben. Nun beginnen die Versicherer mit der Entschädigung der Angehörigen. Wie hoch Schadenssumme und Schmerzensgeld ausfallen, hängt auch von der Frage ab, wer eigentlich die Schuld trägt an dem Absturz.
Am 17. Juli 2014 stürzte der Flug MH17 der Malaysia Airlines über der Ukraine ab, alle 298 Insassen verloren ihr Leben. Auch wenn die Ermittlungen dazu noch nicht abgeschlossen sind, läuft nun die Schadensregulierung zugunsten der Hinterbliebenen an. Dies berichtet der Zollern-Alb-Kurier (Mittwoch), der mit Anwalt Peter Urwantschky aus Neu-Ulm gesprochen hat. Der Jurist vermittelt zwischen einem Londoner Versicherungskonzern und den Angehörigen von vier deutschen Opfern.
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Schuldfrage ungeklärt – und damit die Höhe der Entschädigung
Dabei sehen sich alle Beteiligten mit einer komplizierten rechtlichen Situation konfrontiert. Zunächst ist die Entschädigung der Hinterbliebenen ein Haftpflichtfall, berichtet das Regionalblatt. Details hierzu seien im Montrealer „Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr“ von 1999 geregelt. Noch konnten nicht alle Angehörigen ermittelt werden, wie Urwantschky erklärt.
Unabhängig von der Schuldfrage zahlt die führende Versicherung Clyde und Co. pro Opfer bis zu 113.100 sogenannte „Sonderziehungsrechte“ aus, die jeweils einen Wert zwischen 1,15 Euro bis 1,20 Euro haben. Allerdings müssen die Hinterbliebenen einen „Schaden“ nachweisen, um Anspruch auf das Geld zu besitzen. Um die hohen Anfangskosten für die Angehörigen abzudecken, etwa für ein Begräbnis, erbringen die Versicherungen einen Vorschuss – in diesem Fall voraussichtlich 37.000 Euro.
Und doch entscheidet die Schuldfrage auch beim Absturz von Flug MH17 darüber, wie hoch die Entschädigung für die Hinterbliebenen ausfallen wird. Laut Zollern-Alb-Kurier besteht kein Höchstbetrag für die Haftung, sobald die Fluggesellschaft eine Schuld am Absturz trifft. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, so dass die Schadenssumme pro Person weit höher ausfallen kann.
Als sicher gilt bereits, dass eine Bodenrakete die Maschine zu Boden holte, mutmaßlich von prorussischen Separatisten abgeschossen. Aber machte sich die Malaysia Airlines schuldig, indem sie das Flugzeug über ein Kriegsgebiet fliegen ließ? Gesperrt war der Luftraum nicht. Weil knapp 200 Opfer Holländer waren, wurde das Dutch Safety Board mit der Klärung der Schuldfrage betraut – der niederländische Pedant zur Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung.
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Versicherungen für Flugzeuge werden teurer
Laut einem Bericht der Financial Times treiben die Abstürze der Flüge MH17 und MH370 auch die Versicherungsprämien für Flugrisiken in die Höhe. Demnach könnte das Jahr 2014 das Teuerste seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 werden. Experten rechnen mit einem Schaden jenseits der 2-Milliarden-Marke: der Preis für sogenannte „Kriegs-Policen“, mit denen u.a. die Gefahr von Abschüssen oder Terroranschlägen versichert wird, habe sich seit den Abstürzen um 300 Prozent erhöht. Aufgrund der Mehrkosten steigen wohl auch die Preise für Flugtickets.