BaFin: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zu Solvency II
BaFin: Die Bundesregierung hat am 03. September einen Gesetzentwurf beschlossen, um die Aufsicht über Versicherungsunternehmen zu stärken. Versicherungen werden zukünftig strengere Eigenkapitalanforderungen und Veröffentlichungspflichten erfüllen müssen. Mit dem sogenannten „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen“ soll die Solvency II-Richtlinie der EU in nationales Recht überführt werden.
Too big to fail? Die Lehren aus der Finanzkrise haben gezeigt: nicht nur Banken sind im Zweifel zu groß, um zu scheitern, sondern auch Versicherungen. So musste der amerikanische Steuerzahler mit 182 Milliarden Dollar für den Versicherungsgiganten American International Group (AIG) einspringen. Die Schulden sind zurückgezahlt, und doch wurde der Ruf nach einer strengeren Finanzaufsicht für Versicherer laut.
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Strengere Vorschriften: Solvency II soll endlich in nationales Recht übersetzt werden
Gestern hat das Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Verschärfung der nationalen Versicherungsaufsicht vorsieht. Damit soll die sogenannte Solvency II-Richtlinie der EU endlich in nationales Recht gegossen werden, nachdem jahrelang über Details gestritten und diskutiert worden ist. Änderungen an dem Gesetz sind jedoch im Gesetzgebungsverfahren noch möglich.
Wichtigste Neuregelung im Gesetzentwurf ist eine Verschärfung der Eigenmittelvorschriften für Versicherungen. Diese orientieren sich nun nicht mehr allein an der Größe eines Versicherers, sondern berücksichtigen auch andere Risikofaktoren wie etwa Kapitalmarkt- und Kreditrisiken, die ebenfalls die Existenz eines Unternehmens bedrohen können.
Die neuen Eigenkapitalvorschriften sollen auch das sogenannte „operationelle Risiko“ berücksichtigen. Darunter versteht die Bundesregierung „das Verlustrisiko, das sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen oder durch externe Ereignisse ergibt.“ Die Versicherungen werden verpflichtet, zukünftig auch für diese Risiken Kapital bereitzuhalten.
Das 362seitige Dokument sieht darüber hinaus eine Überarbeitung der Bewertungsvorschriften vor. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Versicherungen sollen stärker an Marktwerten gemessen werden, um das „Risiko einer Insolvenz“ zu verringern. Tochterunternehmen von großen Versicherern werden sich zusätzlichen Aufsichtspflichten unterziehen müssen, bei denen die Finanzlage der gesamten Versicherungsgruppe berücksichtigt wird.
Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes
Angestrebt wird auch eine bessere Zusammenarbeit mit anderen nationalen Aufsichtsbehörden der EU, weshalb das Aufsichtsrecht im europäischen Binnenmarkt harmonisiert wurde. Damit trägt das Bundesfinanzministerium u.a. dem Umstand Rechnung, dass viele Versicherer grenzüberschreitend tätig sind. Erstversicherer müssen etwa ihre gebuchten Prämienbeträge, die Höhe der Erstattungsleistungen und Rückstellungen nach Mitgliedsstaaten aufgeschlüsselt mitteilen.
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Zudem soll das neue Gesetz die „Verringerung der Abhängigkeit von Ratings“ berücksichtigen, um andere Gradmesser für die Solvenz eines Unternehmens zu finden. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 01. Januar 2016. Die Richtlinie muss bis zum 31. März 2015 in nationales Recht umgesetzt sein.