Versicherungsbote: Herr Buth, Sie haben die Investmentabteilung der Invers GmbH zusammen mit ihrer Kollegin Cornelia Fentzahn aufgebaut. Sehen Sie das gemeinsame Werk in Gefahr?

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Michael Buth: Ganz klar, nein! Ich bin absolut überzeugt davon, dass die Beratung der Verbraucher durch freie Finanzanlagenvermittler ohne Alternative ist. Von wem sollen die Kunden, frei von Interessen Dritter, sonst beraten werden? Wenn der Gesetzgeber allein die Honorarberatung zum Ziel hat, dann begeht er m.E. zumindest derzeit einen kaum wieder gut zu machenden Fehler. Schon allein die geringe Registrierung von Honorarberatern zeigt auf, dass Beratung nicht mehr stattfinden würde.

Versicherungsbote: Die Zahl der registrierten Vermittler hat sich nahezu halbiert, ist das nicht ein deutliches Zeichen für eine Krise?

Michael Buth: Auch hier ein klares „Nein“! Die Zahl der Vermittler wird noch weiter schrumpfen, da bin ich mir sicher. Das hat aber verschiedene Gründe. Zum einen stellen wir fest, dass sich Inhaber der Übergangsregelung von § 34c GewO auf § 34f GewO die kurz vor dem Ruhestand stehen den neuen Herausforderungen nicht mehr stellen wollen. Dies kann ich in durchaus nachvollziehen. Zum anderen gibt es weitere Finanzanlagenvermittler, die schlichtweg andere Kernkompetenzen haben und die Investment-Beratung „nebenher“ nicht mehr anbieten wollen.

Versicherungsbote: Fehlt einem Versicherungsmakler der Bereich Finanzanlagenvermittlung, wenn er die Erlaubnis nicht besitzt?

Michael Buth: Persönlich glaube ich, dass jeder Versicherungsmakler den Bereich der Finanzanlagenvermittlung aus eigenem Interesse heraus ganz unbedingt anbieten sollte. Um die eigenen Mandanten vollumfänglich betreuen zu können, ist dieser Bereich unabdingbar. Ich glaube kaum, dass sich Versicherungsmakler aus kaufmännischen Erwägungen heraus damit abfinden können, dass ansonsten stets zumindest ein weiterer Vermittler bzw. das Geldinstitut des Mandanten mit am Tisch sitzt.

Versicherungsbote: Auch mit den gestiegenen Anforderungen an Qualifikation und Dokumentation?

Michael Buth: Ja, auch damit, denn die Notwendigkeit einer Erlaubnis ist nichts Neues. Die Erlaubnispflicht galt schon im Rahmen des ehemaligen § 34c GewO ebenso wie auch die jährlichen Prüfberichte. Der gestiegene Dokumentationsaufwand ist durch technische Unterstützungen sehr gut händelbar und in Sachen Wirtschaftsprüferbericht sind über INVERS Standardverfahren inklusive Sonderkonditionen verfügbar. Im Bereich Dokumentation bieten wir die vielleicht beste Lösung am Markt.

Versicherungsbote: Wie schätzen Sie die Notwendigkeit ein, sich weiterzubilden?

Michael Buth: Weiterbildung ist unabdingbar und wichtig, wenn sie so gestaltet ist, dass sie schlussendlich den Mandanten einen wirklichen Nutzen bringt, mithin frei von Interessen der Produktgeber ist. Dafür haben wir eine Kooperation mit Ihrem Haus und sind Unterstützer der Initiative des Versicherungsboten für die Weiterbildung.

Versicherungsbote: Was ist die richtige Anlageform für Sparer?

Michael Buth (lacht): Die Frage ist etwas ungenau, denn eigentlich müssen Sie mich nach der richtigen Anlagestrategie für Verbraucher fragen. Genau hier setzt die Arbeit der unabhängigen Finanzanlagenvermittler an, denn die Anlagestrategie muss auf jeden Verbraucher einzeln abgestimmt werden, je nach dessen Risikoneigung, Erfahrung, Höhe des Anlagekapitals usw.. Nach derzeitiger Lage ist m.E. sowohl für kurz-, mittel- und langfristiges Sparen/Anlegen die Investition in offenen Investmentfonds (in seinen verschiedenen Ausprägungen und Anlageklassen) eine der sichersten Anlagen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund von Pressemeldungen, dass der Internationalen Währungsfonds (IWF) im Juni 2014 ein Papier vorgelegt hat, welches eine neue Enteignungsrunde für Sparer zumindest in die Überlegungen des IWF einbezieht. Eine konkrete Folge des Papiers ist laut Pressemeldungen, dass bei künftigen Finanzkrisen die Gläubiger (also die Sparer) wesentlich früher gezwungen werden sollen, auf Ansprüche zu verzichten. Diese Sparer sind jedoch in Europa in erster Linie die Besitzer von Lebensversicherungen, Sparbriefen oder anderen Sparformen „in Geld“. Dagegen sind Investmentfonds sogenanntes Sondervermögen mit entsprechender Sicherheit. Aber auch hier muss man auf die richtige Auswahl setzen und dafür bedarf es nach derzeitigem Stand ganz unbedingt der unabhängigen Finanzanlagenberater.

Versicherungsbote: Die letzte Frage noch einmal zum Bereich Honorarberatung: Was halten Sie von der derzeit immer wieder neu aufflammenden Diskussion der Provisionsverbote bzw. zum Thema Honorarberatung?

Michael Buth: Der Gesetzgeber sollte als wichtigstes Ziel den Verbraucherschutz haben. Wenn man provisionsgestützte Beratung verbietet, heißt das noch lange nicht, dass Kunden besser beraten werden. Gerade die Kunden, die eine Beratung dringend brauchen, werden sich diese u.U. nicht mehr leisten können, wenn nur noch Honorarberatung gestattet wird. Welcher 100 Euro Sparer kann und/oder will es sich leisten, mehrere hundert Euro für eine Beratung zu zahlen, ganz unabhängig davon, ob überhaupt ein Abschluss erfolgt oder nicht? Hier muss der Kunde die Wahlmöglichkeit zwischen Honorar- bzw. Provisionsberatung haben und darf nicht entmündigt werden. Wie ich schon zu Anfang sagte spricht im Übrigen schon allein die geringe Anzahl von Honoraranlageberatern gegen einen solch unsinnigen Plan. Gerade einmal 9 Honoraranlageberater sind mit Stand 02.09.2014 im Honoraranlageberater-Register der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen eingetragen. Hinzu kommt, dass über die Hälfte der dort registrierten Honoraranlageberater negative Bilanzergebnisse in den laut Bundesanzeiger letzten verfügbaren Bilanzen vorweisen.

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Versicherungsbote: Herr Buth, vielen Dank für das Gespräch.